In Deutschland ist es generell Pflicht, einen Verbandskasten im PKW mitzuführen. Wichtig dabei ist, dass Du den Verbandskasten so platzierst, dass er jederzeit griffbereit ist. Ein Verstoß kann bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld nach sich ziehen. Der Inhalt des Verbandskastens ist in der DIN 13 164 und dem § 35h der StVZO genau geregelt. Diese DIN-Norm wurde am 01. Februar 2022 aktualisiert und tritt zum 01. Februar 2023 in Kraft. In unserem Beitrag erfährst Du alles, was Du über den Verbandskasten wissen solltest.
Die StVZO gibt im § 35h Erste Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor, dass alle Autofahrer in Deutschland einen Verbandskasten im Auto mitführen müssen. In Bussen mit Platz für mehr als 22 Fahrgäste sind sogar zwei Verbandskästen Pflicht. Wenn Du diese Pflicht missachtest und keinen Verbandskasten im Auto hast, wird bei einer Verkehrskontrolle in der Regel ein Verwarngeld von bis zu 10 Euro fällig. Der Halter eines Fahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verbandskasten ordnungsgemäß ausgestattet und der Inhalt noch haltbar ist.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens gilt nicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und andere einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen. Doch auch für Fahrer dieser Fahrzeuge ist es ratsam, Verbandsmaterial bei sich zu haben. Wusstest Du? In einigen Ländern ist ein Verbandskasten auch für Motorradfahrer Pflicht. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Österreich, Italien, Portugal und Spanien. Am besten informierst Du Dich vor Antritt Deiner Reise über die geltenden Regelungen.
In der DIN-Norm ist genau geregelt, welche Bestandteile in den entsprechenden Verbandskasten gehören. Bei Auto Verbandskästen ist das die DIN 13 164. Diese Norm wurde im Februar 2022 geändert. Seit 2014 dürfen nur noch Verbandskästen mit der DIN-Norm 13 164 verkauft werden. Wenn Du einen Verbandskasten besitzt der älter ist, darfst Du diesen aber noch bis zum Verfallsdatum weiter nutzen. Danach solltest Du diesen aber ersetzen oder Deinen alten Verbandskasten mit den Bestandteilen auffüllen, die laut aktueller DIN-Norm in den Verbandskasten gehören.
Nach der neuen DIN-Norm muss ab Februar 2023 der Verbandskasten durch zwei medizinische Gesichtsmasken erweitert werden. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Ein Dreiecktuch statt der bislang zwei entfällt und das Verbandtuch BR 40×60 cm entfällt komplett. Der Gesetzgeber hat sich bisher aber noch nicht entschlossen, den § 35h der Straßenverkehrsordnung an die neue Norm anzupassen. Daher besteht trotz der neuen DIN-Norm vorerst keine Pflicht zur Ergänzung oder gar dem Austausch bisheriger Verbandkästen. Nach der Anpassung der StVZO droht bei Verstoß ein Bußgeld. Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto ist aber generell zu empfehlen.
1 Heftpflaster DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen DIN 13151-G
2 Gesichtsmasken mind. Typ 1 DIN EN 14683
1 Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden DIN 61634-FB-8
1 Dreiecktuch DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K
Einige Bestandteile des Verbandskastens wie Verbandsmaterial und Kompressen, sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. In der Regel beträgt die Haltbarkeit 4 Jahre. Sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Du findest das Verfallsdatum auf den Verpackungen der einzelnen Bestandteile. Auch Einmalhandschuhe können aufgrund der hohen Temperaturschwankungen im Auto mit der Zeit porös werden. Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskierst Du bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld.
Wenn Dein Verbandskasten abgelaufen ist, musst Du diesen nicht direkt entsorgen. Informiere Dich über die aktuelle DIN-Norm, befülle Deinen Verbandskasten mit den entsprechenden Artikeln und tausche abgelaufene Materialien aus. Diese bekommst Du in jeder Apotheke. Wenn Du Dir lieber einen neuen Verbandskasten zulegen möchtest, solltest Du den alten Verbandskasten trotzdem nicht einfach entsorgen. Pflaster und Verbände sind auch nach Ablauf der Haltbarkeitsdauer in der Regel für die Hausapotheke gut zu gebrauchen. Wenn Du auch das nicht möchtest, kannst Du Deinen Verbandskasten an das Deutsche Rote Kreuz oder ähnliche Organisationen spenden. Diese nutzen abgelaufene Verbandskästen für Erste-Hilfe-Kurse oder zu Übungszwecken.
Wenn Du in einen unverschuldeten Unfall verwickelt bist, oder als Ersthelfer an den Unfallort kommst kann Dein Verbandskasten unter Umständen Leben retten. Zögere daher nicht diesen zu Verwenden. Die KFZ Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für die Anschaffung eines neuen Verbandskastens übernehmen.
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