Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Grundsätzlich steht es Dir als Unfallgeschädigter nach einem unverschuldeten Unfall laut § 249 BGB frei, ob Du Dein Auto reparieren oder dich für eine fiktive Abrechnung entscheidest und Dir den Schaden laut Gutachten ausbezahlen lässt.

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