bei der Schadenregulierung
Der Restwert bezeichnet den Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch hat. Er ergibt sich aus dem Betrag, den ein Händler oder Aufkäufer bereit ist, für das beschädigte Fahrzeug zu zahlen. Unabhängig davon, ob eine Reparatur möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Restwert spielt vor allem bei der Ermittlung eines wirtschaftlichen Totalschadens eine zentrale Rolle.
Dieser wird im Rahmen eines KFZ Gutachtens durch den KFZ Sachverständigen festgestellt. Dabei greift der Sachverständige auf sogenannte Restwertbörsen zurück, in denen Händler Gebote für das verunfallte Fahrzeug abgeben. Diese Angebote müssen dabei realistisch, regional und verbindlich sein. Der höchste seriöse und realisierbare Gebotswert wird im Gutachten dokumentiert.
Auch bei einer fiktiven Abrechnung, also wenn Du Dir den Schaden auf Basis eines Gutachtens auszahlen lässt, spielt dieser eine Rolle. In diesem Fall wird der Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert als Entschädigungsbetrag an Dich ausbezahlt. Du darfst das beschädigte Fahrzeug nur dann zu einem niedrigeren Preis veräußern, wenn sich der im Gutachten angegebene Preis am Markt nachweislich nicht erzielen lässt. Andernfalls ist die Versicherung berechtigt, die Differenz vom Erstattungsbetrag abzuziehen.
Versicherungen versuchen gelegentlich, nachträglich höhere Restwertangebote von überregionalen Händlern vorzulegen, um die Entschädigungssumme zu senken. Diese Angebote sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Begutachtung real, konkret und für Dich als Geschädigten zumutbar waren. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Geschädigte sich nicht auf unrealistische oder überregionale Höchstgebote verweisen lassen muss.
Nein, Du bist nicht verpflichtet Dein beschädigtes Fahrzeug tatsächlich zu verkaufen, auch nicht bei einer fiktiven Abrechnung. Du kannst es grundsätzlich behalten, selbst wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der im Gutachten ermittelte Restwert wird dann bei der Berechnung der Entschädigungssumme dennoch angerechnet. Die Versicherung zahlt Dir also den Wiederbeschaffungsaufwand, der Wiederbeschaffungswert abzüglich des im Gutachten genannten Restwerts aus. Unabhängig davon, ob Du das Fahrzeug verkaufst oder weiter nutzt.
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