bei der Unfallregulierung
Ein Altschaden ist ein Schaden an einem Fahrzeug, der bereits vor dem aktuellen Unfallereignis vorhanden war. Dabei kann es sich um einen Unfallschaden, Bagatellschaden oder einen Verschleiß handeln, der entweder nicht repariert oder lediglich unvollständig behoben wurde. Altschäden sind in der Schadengutachtenerstellung und bei der Schadenregulierung von hoher Bedeutung, da sie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung des neuen Unfallschadens haben können.
Für eine faire und eindeutige Schadenregulierung muss zwischen dem aktuellen Unfallschaden und einem etwaigen Altschaden klar unterschieden werden. Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten genau, welche Fahrzeugbereiche betroffen sind und ob im Schadenbereich bereits ein Altschaden vorhanden war. Diese Trennung ist entscheidend, da der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung nur für Schäden aufkommen muss, die unmittelbar durch das aktuelle Schadenereignis verursacht wurden.
Ein Altschaden kann die Höhe des ersatzfähigen Schadens beeinflussen, insbesondere wenn sich neue und alte Schäden überlagern. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Sachverständigen, die Schadenbereiche technisch sauber voneinander abzugrenzen. Kann ein Neuschaden zweifelsfrei von einem Altschaden getrennt werden, bleibt der Anspruch auf Schadenersatz in vollem Umfang bestehen. Bei Überlagerungen kann es jedoch zu Abzügen kommen, da der Zustand vor dem Unfall bereits beeinträchtigt war.
Altschäden werden im Gutachten gesondert ausgewiesen und beschrieben. Die Art, Lage und Größe der Altschäden werden in der Fotodokumentation detailliert festgehalten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Schaden dem Fahrzeughalter bekannt war oder nicht. Auch nicht fachgerecht instandgesetzte Vorschäden gelten als Altschaden, wenn sie den Zustand des Fahrzeugs vor dem aktuellen Unfall beeinflussen. Die nachvollziehbare Dokumentation durch einen unabhängigen Gutachter ist hier besonders wichtig, um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden.
Bestehende Altschäden können sich auf die Höhe einer etwaigen Wertminderung oder den ermittelten Wiederbeschaffungswert auswirken. Fahrzeuge mit Vorschäden weisen in der Regel einen geringeren Marktwert auf. Dieser Umstand fließt in die Bewertung des Fahrzeugs mit ein, sowohl bei einem Reparaturschaden als auch bei einer Totalschadenabrechnung.
Versicherungen prüfen bei der Regulierung genau, ob ein geltend gemachter Schaden tatsächlich durch das aktuelle Unfallereignis verursacht wurde. Wird ein Altschaden fälschlich als Neuschaden deklariert, kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zum Vorwurf des Versicherungsbetrugs führen. Umso wichtiger ist eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Begutachtung, die alle Schäden präzise unterscheidet und ausweist.
© 2025 KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung