unverschuldeten Unfall
Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch finanzielle und rechtliche Folgen haben. Besonders wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, hast Du klare Rechte, die Dir helfen, den entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Dazu gehören unter anderem die Übernahme der Reparaturkosten, Schadenersatz für Nutzungsausfall, Wertminderung und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Damit Du diese Ansprüche erfolgreich durchsetzen kannst, ist es wichtig, Dich frühzeitig über Deine Rechte zu informieren und bei der Unfallregulierung richtig vorzugehen. Nur so kannst Du vermeiden, dass Du auf Kosten sitzen bleibst oder durch falsche Handlungen Nachteile erleidest. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Rechte Du hast und wie Du sie am besten wahrnimmst, damit Du nach einem Unfall finanziell und rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Nach einem unverschuldeten Unfall regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 249 Deinen Anspruch auf Schadenersatz. Demnach muss der Unfallverursacher den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht passiert wäre. Das bedeutet, Du hast Anspruch auf vollständige Regulierung aller durch den Unfall entstandenen Kosten. Von der Reparatur Deines Fahrzeugs über Nutzungsausfall bis hin zu Wertminderung und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Diese gesetzliche Grundlage schützt Dich davor, finanzielle Nachteile aus dem Unfall zu erleiden. Wichtig ist, Deine Rechte frühzeitig wahrzunehmen und im Schadenfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Dir wichtige Rechte und Leistungen zu, die Dich umfassend schützen. Du hast Anspruch auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen Deiner Wahl, die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung. Zudem kannst Du die Schadenabwicklung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht begleiten lassen. Du bestimmst die Werkstatt Deiner Wahl für die Reparatur, erhältst eine vollständige Auszahlung Deiner Schadenersatzansprüche und hast Anspruch auf Nutzungsausfall oder ein Ersatzfahrzeug. Auch die Erstattung einer möglichen Wertminderung sowie die Übernahme der Abschleppkosten sind Teil Deiner Ansprüche.
Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht, ein Schadengutachten von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen Deiner Wahl erstellen zu lassen. Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig, denn nur ein neutraler Gutachter bewertet den Schaden objektiv und ohne Einfluss von Werkstätten oder Versicherungen. Die Kosten für das Gutachten gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ein unabhängiges Gutachten sichert Dir zu, dass alle Schäden, inklusive versteckter oder Folgeschäden, genau dokumentiert und realistisch bewertet werden. So kannst Du sicher sein, dass Du im Rahmen der Schadenregulierung keine Ansprüche verlierst oder Kürzungen durch die Versicherung hinnehmen musst. Gerade bei komplexen oder höheren Schäden bietet ein unabhängiger Sachverständiger den besten Schutz für Deine Rechte und Deine finanziellen Interessen.
Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall ist häufig komplex und für Laien kaum zu überblicken. Versicherungen verfügen über erfahrene Fachleute und spezielle Sachbearbeiter, die genau wissen, wie sie Ansprüche reduzieren oder ablehnen können. Deshalb hast Du als Unfallopfer bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung Deiner Schadensansprüche zu beauftragen. Dieses Recht basiert auf dem Grundsatz der Chancengleichheit. Nur so kannst Du dem fachlichen Stand der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe begegnen und sicherstellen, dass Deine Ansprüche umfassend und korrekt geltend gemacht werden. Ein Verkehrsrechtsanwalt unterstützt Dich dabei, Deine Rechte durchzusetzen, Fristen zu wahren und die Kommunikation mit der Versicherung zu übernehmen. Außerdem kann er Dich bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Schmerzensgeld kompetent beraten. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt im Fall eines unverschuldeten Unfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung. Somit entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten, während Du den vollen juristischen Beistand für eine faire und vollständige Schadenregulierung erhältst.
Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das uneingeschränkte Recht, die Werkstatt frei zu wählen, in der Dein Fahrzeug repariert wird. Genau wie bei der Auswahl des unabhängigen KFZ Gutachters oder des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht bist Du auch hier nicht verpflichtet, einem Verweis der gegnerischen Versicherung auf eine günstigere oder bevorzugte Werkstatt zu folgen. Dieses Recht schützt Dich davor, dass Deine Schadenregulierung von wirtschaftlichen Interessen der Versicherung oder Werkstätten beeinflusst wird. Die Versicherung darf keine Reparatur in einer bestimmten Werkstatt erzwingen, die Du nicht möchtest. Insbesondere wenn Dein Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, steht Dir das Recht zu, genau dort die Reparatur durchführen zu lassen. So ist sichergestellt, dass Dein Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wird und die Herstellervorgaben eingehalten werden. Eine Reparatur in der Werkstatt Deiner Wahl bietet Dir die Sicherheit, dass Du mit der Qualität und Abwicklung zufrieden bist und dass keine ungeplanten Kosten oder Probleme durch Fremdreparaturen entstehen. Die Kosten der Reparatur übernimmt selbstverständlich die gegnerische Versicherung.
Grundsätzlich steht es Dir als Unfallgeschädigter nach einem unverschuldeten Unfall laut § 249 BGB frei, ob Du Dein Auto reparieren lässt oder Dich für eine fiktive Abrechnung entscheidest, bei der Dir der Schaden netto laut Gutachten ausbezahlt wird. Was Du mit dem ausbezahlten Geld machst, ist allein Deine Entscheidung. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Unfalltag und ist im § 195 BGB geregelt. Innerhalb dieser Frist kannst Du den Schaden grundsätzlich geltend machen. Allerdings wird mit der Auszahlung der fiktiven Abrechnung die Forderung in der Regel abgegolten, sodass eine spätere erneute Erstattung der brutto Reparaturkosten durch die Versicherung für denselben Schaden meist nicht mehr möglich ist. Außer es treten neue, bisher unbekannte Schäden auf, die Du nachweisen kannst. Solltest Du Dich dennoch später entscheiden, Dein Fahrzeug zu reparieren, kannst Du dies natürlich tun. Die Versicherung wird aber nur einmal zahlen. Entweder für die fiktive Abrechnung oder für die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation, ganz gleich wie gut man vorbereitet ist. Umso wichtiger ist es, jemanden an Deiner Seite zu haben, der sich mit der Schadenregulierung auskennt und Deine Rechte durchsetzt. Wir wissen genau, worauf es im Schadenfall ankommt und wie Du Deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung bestmöglich durchsetzt. Als unabhängige KFZ Gutachter unterstützen wir Dich von Anfang an mit einem objektiven Gutachten, klarer Beratung und einem starken Netzwerk aus spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten. Nimm im Schadenfall Kontakt mit uns auf, wir helfen Dir unkompliziert, persönlich und mit vollem Einsatz.
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