Digitale Schadenmeldung

Unverschuldeter Unfall? Wir regeln das für Dich! Melde uns Deinen Haftpflichtschaden direkt über unser Schadenformular. Im Anschluss an Deine Unfallschadenmeldung erstellen wir alle für die Schadenabwicklung notwendigen Dokumente und bestätigen Dir Deinen Begutachtungstermin.

Es handelt sich um einen selbst verschuldeten Vollkaskoschaden, oder einen Teilkaskoschaden durch Wild, Brand, Diebstahl, Einbruch oder Hagel? Selbstverständlich regeln wir auch das für Dich! In diesem Fall bitten wir Dich direkt Kontakt mit uns aufzunehmen.

Unfallschaden FAQ

Hier findest Du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Haftpflichtschaden und Kaskoschaden. Solltest Du noch Fragen haben kontaktiere uns gerne. Wir haben auch auf Deine Fragen die passenden Antworten.

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten für das Schadengutachten Teil des Gesamtschadens und Du bekommst die Kosten für den KFZ Gutachter von der regulierenden Versicherung bezahlt. Wir rechnen die entstandenen Kosten direkt mit der Versicherung ab, Du brauchst dafür nicht in Vorleistung zu treten.

Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, kannst und solltest Du immer selbst ein KFZ Sachverständigenbüro Deiner Wahl mit der Erstellung Deines Schadengutachten beauftragen. Der KFZ Sachverständige der regulierenden Versicherung handelt im Sinne der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist eine neutrale und unabhängige Bewertung der Schadensumme möglich. Wenn Du den Unfall selbst verschuldet hast musst Du dich an die Weisungen Deiner Versicherung halten.

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Autoversicherung. Sie deckt die Schadenersatzansprüche ab, die anderen durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Im KFZ Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn ein Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung umfasst somit die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des eigenen Fahrzeuges und seiner unter Verschluss bewahrten Teile gemäß den gültigen Versicherungsbedingungen. Man unterscheidet beim Deckungsumfang zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Wichtig! Im Gegensatz zu einem unverschuldeten Unfall ist bei einem selbst verschuldeten Unfall oder Teilkaskoschaden die regulierende Versicherung im Weisungsrecht. Dies ist vergleichbar mit der Werkstattbindung in Versicherungsverträgen. Überprüfe also vorab Deinen Versicherungsvertrag oder hole Dir eine Freigabe für die Übernahme der Gutachtergebühren von Deiner Versicherung ein. Das erspart Dir unnötige Kosten bei der Schadenregulierung.

KFZ Sachverständiger Marco Hornung
Marco Hornung

KFZ Gutachter

Ich stehe Dir bei Fragen rund um die Digitale Schadenmeldung gerne persönlich zur Seite. Du erreichst mich telefonisch, über WhatsApp, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Ich freue mich auf Deine Nachricht!

Tel.: 0174 2053493
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