Wir sichern Deine Ansprüche mit einem unabhängigen Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen. Wir vom KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung erstellen professionelle Unfallgutachten für Geschädigte in Augsburg, Wertingen und dem gesamten Landkreis Dillingen. Mit modernster Technik erfassen wir den Schaden präzise und schaffen die Grundlage für eine faire und schnelle Schadenregulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Unfallgutachten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Du musst dabei nicht in Vorleistung treten. Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der Versicherung ab.
Melde Deinen Schaden einfach online oder kontaktiere uns telefonisch. Wir prüfen Deinen Schadenfall, beantworten Deine Fragen und beraten Dich kostenlos und unverbindlich zu den nächsten Schritten.
Wir beraten Dich kostenlos zu Deinem Schadenfall und klären gemeinsam die nächsten Schritte.
Wir begutachten Dein Fahrzeug direkt bei Dir vor Ort oder in einer unserer Partnerwerkstätten.
Auf Wunsch unterstützen wir Dich bei der gesamten Schadenregulierung mit der Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen viele Betroffene zunächst vor der Frage wie es jetzt weitergeht. Genau dabei unterstützen wir Dich. Von der kostenlosen Erstberatung über die Begutachtung Deines Fahrzeugs bis hin zur Kommunikation mit der Versicherung begleiten wir Dich Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf. Wir dokumentieren den Unfallschaden sorgfältig, erstellen Dein unabhängiges Unfallgutachten und kümmern uns auf Wunsch um die Weiterleitung aller erforderlichen Unterlagen. So erhältst Du eine verlässliche Grundlage, um Deine Ansprüche vollständig und ohne unnötige Verzögerungen durchzusetzen.
Wir erstellen professionelle Unfallgutachten für PKW, Oldtimer, Motorräder, Transporter, Anhänger und Nutzfahrzeuge. Dabei dokumentieren wir sämtliche Unfallschäden fachgerecht und nachvollziehbar. Auch bei Fahrzeugen mit Sonderaufbauten und Spezialfahrzeugen verfügen wir über die notwendige Fachkompetenz. Dazu zählen unter anderem Kehrmaschinen, Entsorgungsfahrzeuge sowie individuell aufgebaute Nutzfahrzeuge. Mit modernster Technik, langjähriger Erfahrung und persönlicher Betreuung schaffen wir die Grundlage für eine faire und vollständige Schadenregulierung.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen. Die Art und der Umfang des Schadenersatzes sind in § 249 BGB geregelt. Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Ein unabhängiges Unfallgutachten bildet dafür die Grundlage und dokumentiert den entstandenen Schaden vollständig und nachvollziehbar. Wir unterstützen Dich bei der gesamten Schadenabwicklung und stehen Dir während des Prozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Zur Durchsetzung Deiner Ansprüche kannst Du außerdem einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Auch die Wahl der Werkstatt liegt allein bei Dir. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt, Du entscheidest, wo Dein Fahrzeug repariert wird. Lass Dich nicht dazu drängen, eine von der Versicherung empfohlene Partnerwerkstatt zu nutzen.
Sichere zunächst die Unfallstelle ab und verständige bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage die Polizei. Dokumentiere den Schaden möglichst vollständig mit Fotos und tausche die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus. Anschließend solltest Du zeitnah einen unabhängigen KFZ Gutachter beauftragen. Das Unfallgutachten bildet die Grundlage für die Regulierung Deiner Ansprüche, beispielsweise der Reparaturkosten, Wertminderung oder einer möglichen Nutzungsausfallentschädigung
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Unfallgutachten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Für Dich entstehen dabei keine Gutachterkosten. Du kannst den unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl ohne Zustimmung der Versicherung beauftragen.
Nein. Du bist nicht verpflichtet, das Unfallgutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hast Du das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen. So wird sichergestellt, dass sämtliche Schadenpositionen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
In der Regel erhältst Du Dein Unfallgutachten innerhalb von zwei Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung. Das Gutachten enthält unter anderem die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, eine mögliche Wertminderung sowie weitere schadenrelevante Positionen. Auf Wunsch leiten wir das Unfallguatchten direkt an die Versicherung oder Deinen Rechtsanwalt weiter.
Ja. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kannst Du Deinen Schaden auf Grundlage des Unfallgutachtens fiktiv abrechnen lassen. Das bedeutet, dass Du Dein Fahrzeug nicht reparieren lassen musst und Dir die ermittelten Reparaturkosten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, auszahlen lassen kannst. Gerne beraten wir Dich zu den Besonderheiten der fiktiven Abrechnung.
Ja. Als Geschädigter entscheidest Du selbst, in welcher Werkstatt Dein Fahrzeug repariert wird. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt, die Wahl liegt bei Dir. Auch wenn die Versicherung eine Partnerwerkstatt empfiehlt, bist Du nicht daran gebunden. Auf Wunsch empfehlen wir Dir zuverlässige Werkstätten aus unserem regionalen Netzwerk.