130 Prozent Grenze bei

der Schaden­regulierung

Die 130 Prozent Grenze ist ein wichtiger Wert bei der Beurteilung der Reparaturwürdigkeit eines Totalschadens im Rahmen der Unfallregulierung. Sie besagt, dass die Reparaturkosten eines Fahrzeugs einen bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes nicht überschreiten dürfen, damit eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll bleibt. Dieser Prozentsatz liegt in der Regel bei 130 Prozent und orientiert sich am Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

So funktioniert die 130 Prozent Regel

Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten inklusive Wertminderung über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, gilt das Fahrzeug als Totalschaden. In diesem Fall ist die Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr lohnenswert, und der Geschädigte erhält in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Entschädigung.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Um die 130 Prozent Grenze in Anspruch nehmen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist nicht möglich den Schadenersatz in Höhe der 130 Prozent fiktiv ausbezahlen zu lassen. Zudem reicht es nicht aus das Fahrzeug nur teilweise instand setzen zu lassen. Die Reparatur des entstandenen Schadens muss fachgerecht gemäß den Vorgaben des KFZ Gutachtens erfolgen. Im Anschluss an die Reparatur muss der Versicherung die entsprechende Reparaturrechnung vorgelegt werden. Nach der Reparatur muss das Fahrzeug für mindestens sechs Monate weiter genutzt werden.

Prognoserisiko bei der 130 Prozent Grenze

Bei der Reparatur kann es vorkommen, dass die Reparaturkosten höher liegen als die im KFZ Gutachten prognostizierten Kosten. In diesem Fall trägt das Prognoserisiko nicht der Geschädigte. Die Kosten werden von der regulierenden Versicherung übernommen und müssen nicht vom Geschädigten getragen werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Reparaturkosten zwar laut KFZ Gutachten die 130 Prozent überschreiten, der Geschädigte aber die Reparatur nachweislich günstiger und somit innerhalb der Grenze durchführen hat lassen.

Gibt es Ausnahmen bei der 130 Prozent Regel?

In bestimmten Fällen kann von der 130 Prozent Regel abgewichen werden, etwa wenn das Fahrzeug einen besonders hohen emotionalen oder ideellen Wert für den Eigentümer hat oder wenn eine Reparatur technisch notwendig ist. Die Entscheidung hängt häufig vom Einzelfall ab und sollte mit dem Sachverständigen und der Versicherung im Detail abgestimmt werden.

Darum ist die 130 Prozent Grenze wichtig

Die 130 Prozent Grenze dient als Orientierungshilfe für Versicherungen, Sachverständige und Geschädigte, um festzustellen, ob eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist. Sie schützt vor unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten und sorgt für eine faire und praktikable Schadenregulierung.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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