Fahrzeugschäden korrekt einschätzen
Die merkantile Wertminderung ist ein finanzieller Schaden an einem Fahrzeug, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleibt. Sie beschreibt den Wertverlust, der allein dadurch entsteht, dass ein Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden in seiner Vorgeschichte aufweist. Obwohl das Fahrzeug technisch wiederhergestellt ist, erzielt es beim späteren Verkauf in der Regel einen geringeren Preis. Genau dafür steht die merkantile Wertminderung.
Während die technische Wertminderung den bleibenden Mangel in der Funktion oder Sicherheit eines Fahrzeugs beschreibt, bezieht sich die merkantile Wertminderung ausschließlich auf den subjektiven Preisnachlass im Gebrauchtwagenmarkt. Käufer zahlen für ein unfallfreies Fahrzeug in vergleichbarem Zustand grundsätzlich mehr als für ein instandgesetztes Unfallfahrzeug, selbst bei nachweislich hoher Reparaturqualität.
Eine merkantile Wertminderung wird in der Regel nur bei neueren und hochwertigen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung anerkannt. Das Fahrzeug sollte nicht älter als fünf Jahre und keine übermäßig hohe Laufleistung aufweisen. Auch die Schwere des Schadens, die Anzahl der Vorschäden und die Art der Reparatur sind entscheidend. Bagatellschäden ohne strukturelle Eingriffe führen meist nicht zu einer anerkannten Wertminderung.
Die Ermittlung erfolgt durch den unabhängigen KFZ Sachverständigen im Rahmen der Gutachtenerstellung. Es gibt dafür verschiedene Berechnungsmethoden, wobei unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenhöhe, Reparaturumfang und Marktwert eine Rolle spielen. Für die Berechnung hat sich bisher keine der Berechnungsformeln als die Richtige erwiesen. Die Höhe der Wertminderung kann je nach Fahrzeugklasse und Schadenumfang mehrere hundert bis tausende Euro betragen und ist fester Bestandteil des Gesamtschadens.
Die merkantile Wertminderung lässt sich nicht auf eine exakte Formel reduzieren. Sie ist immer auch eine Frage der Marktwahrnehmung und der Einschätzung potenzieller Käufer. Zwar gibt es Rechenmodelle, die Anhaltspunkte liefern, doch in der Praxis ist der Preisabschlag bei einem reparierten Unfallfahrzeug stark vom individuellen Marktverhalten abhängig. Um die Wertminderung realistisch einzuschätzen, sollte daher auch ein Abgleich mit aktuellen Börsenangeboten vergleichbarer Fahrzeuge erfolgen, sowohl mit als auch ohne reparierten Unfallschaden. Dieser Abgleich hilft dem Sachverständigen, die Marktreaktion nachvollziehbar zu dokumentieren und die Höhe der Wertminderung plausibel zu begründen.
Versicherungen versuchen häufig, die merkantile Wertminderung zu bestreiten oder herunterzurechnen. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen oder Schäden unterhalb bestimmter Grenzwerte sehen die Versicherungen großes Potenzial für Kürzungen. Deshalb ist es wichtig, dass das Gutachten die Voraussetzungen aussagekräftig darlegt und den Wertverlust nachvollziehbar begründet. In vielen Fällen ist ein unabhängiger Sachverständiger die einzige Möglichkeit, die berechtigte Wertminderung auch tatsächlich durchzusetzen.
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