Nutzungsausfall­entschädigung und Dein

Anspruch auf Ersatzmobilität

Wenn Dein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und Du es während der Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht nutzen kannst, steht Dir eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung soll den Umstand ausgleichen, dass Du Dein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kannst. Und zwar selbst dann, wenn Du kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmst. Voraussetzung dafür ist, dass Du grundsätzlich auf ein Fahrzeug angewiesen bist und sowohl ein konkreter Nutzungswille als auch auch die Möglichkeit zur Nutzung besteht.

Wann besteht Anspruch auf eine Nutzungsausfall­entschädigung?

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht immer dann, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht nutzen kann und auf dessen Verfügbarkeit angewiesen ist. Dies gilt sowohl für den Zeitraum der Reparatur als auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bis zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Entscheidend ist, dass der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug mietet, denn in diesem Fall würde die Ersatzmobilität also die Mietwagenkostenentschädigung greifen.

Wie wird die Nutzungsausfall­entschädigung berechnet?

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Fahrzeugklasse, dem Fahrzeugalter und der Ausstattung. Grundlage für die Ermittlung bildet das KFZ Gutachten, in dem der Sachverständige die entsprechende Nutzungsausfallgruppe dokumentiert. Jeder Gruppe ist ein bestimmter Tagessatz zugeordnet. Die Entschädigung wird dann mit der Anzahl der Nutzungsausfalltage multipliziert. Das ist die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich nicht zur Verfügung stand.

Tabellen zur Ermittlung des Nutzungsausfalls

Zur Bestimmung der Tagessätze haben sich verschiedene Tabellen etabliert. Am gebräuchlichsten ist die sogenannte Sanden-Danner-Küppersbusch-Tabelle, auch als Schwacke-Liste Nutzungsausfall bekannt. Sie ordnet Fahrzeuge anhand von Ausstattung, Klasse und Neupreis in Gruppen von A bis L ein. Ergänzend dazu existiert die Tabelle der Deutschen Automobil Treuhand, die auf Basis technischer Fahrzeugdaten ebenfalls verbindliche Tagessätze angibt. Beide Tabellen gelten als anerkannte und praxiserprobte Berechnungsgrundlage. Ältere Tabellen wie die nach Seifert haben nur noch geringe Bedeutung. Welche Tabelle konkret herangezogen wird, liegt im Ermessen des Sachverständigen und muss im Gutachten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Wie viele Tage Nutzungsausfall stehen mir zu?

Die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung orientiert sich am tatsächlichen Zeitraum der Reparatur oder bei einem Totalschaden an der realistisch benötigten Zeit für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Auch hier liefert das Sachverständigengutachten die notwendige Grundlage, indem es eine übliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer ausweist.

Nutzungsausfall bei einem Totalschaden

Auch im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie wird für den Zeitraum gezahlt, den Du benötigst, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dieser Zeitraum wird vom KFZ Sachverständigen im Gutachten in Form einer realistischen Wiederbeschaffungsdauer angegeben. In der Regel sind das etwa 14 bis 21 Kalendertage. Voraussetzung ist auch hier, dass Du in dieser Zeit kein Mietfahrzeug nutzt.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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