Unfallschadenreparatur
Die technische Wertminderung ist ein Begriff aus der Schadenregulierung im KFZ Bereich und beschreibt einen verbleibenden, nicht vollständig ausgleichbaren Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer fachgerecht durchgeführten Reparatur. Auch wenn ein Unfallschaden professionell instandgesetzt wurde, kann das Fahrzeug in seiner Substanz beeinträchtigt sein und auch bleiben. Das kann sich negativ auf den Marktwert bei einem späteren Verkauf auswirken und muss daher von der regulierenden Versicherung entsprechend ausgeglichen werden.
Diese Wertminderung tritt ein, wenn trotz sach- und fachgerechter Reparatur ein technischer Nachteil am Fahrzeug bestehen bleibt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Karosseriestruktur durch den Unfall beeinträchtigt wurde, wichtige tragende Teile betroffen waren oder Reparaturmaßnahmen nicht den ursprünglichen Zustand wiederherstellen können. Diese Form der Wertminderung ist von der merkantilen Wertminderung zu unterscheiden. Während letztere auf dem empfundenen Wertverlust des Fahrzeugs beruht, beschreibt die technische Wertminderung tatsächlich verbliebene, technische Mängel oder Risiken.
Ob eine technische Wertminderung gegeben ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Besonders bei strukturellen Schäden, die sicherheitsrelevante Bereiche betreffen, wie den Rahmen, die Bodengruppe oder das Fahrwerk, kann eine technische Wertminderung in Betracht gezogen werden. Auch moderne Fahrerassistenzsysteme, die durch einen Unfall beeinträchtigt oder nicht mehr exakt kalibrierbar sind, können einen bleibenden Nachteil darstellen.
Die technische Wertminderung wird in der Regel durch einen qualifizierten KFZ Sachverständigen nach Abschluss der Reparatur bewertet. Entscheidend ist, ob trotz sach- und fachgerechter Instandsetzung Mängel verbleiben, die technisch nicht vollständig behoben werden können. Diese verbleibenden technischen Defizite werden häufig vom ausführenden Reparaturbetrieb im Zuge der Instandsetzung festgestellt und dem Sachverständigen entsprechend mitgeteilt. Die Beurteilung, ob daraus eine technische Wertminderung abzuleiten ist, erfolgt dann durch den Sachverständigen unter Berücksichtigung des gesamten Schadenbildes und der Reparaturmethode.
Während die technische Wertminderung einen realen, technischen Nachteil am Fahrzeug beschreibt, geht es bei der merkantilen Wertminderung um den Verlust am Marktwert allein aufgrund der Unfallvorgeschichte, selbst wenn keine bleibenden technischen Mängel nach der Reparatur vorliegen. Beide Formen können bei einem Schadenfall parallel auftreten, müssen aber separat bewertet und begründet werden.
In der Praxis ist die Durchsetzung einer technischen Wertminderung schwieriger als bei der merkantilen. Versicherungen erkennen sie nur in klar begründeten Ausnahmefällen an. Umso wichtiger ist eine präzise und nachvollziehbare Bewertung durch einen erfahrenen KFZ Sachverständigen, der die technischen Defizite nach der Reparatur fachlich korrekt dokumentiert.