Vorhaltekosten

Was sind Vorhaltekosten?

Vorhaltekosten sind die Kosten, die ein Gewerbetreibender aufbringen muss, um ein entsprechendes Ersatzfahrzeug im firmeneigenen Fuhrpark für Ausfälle vorzuhalten. Zu den Vorhaltekosten gehören der Aufwand für den Kauf, eventuelle Kosten für den dafür in Anspruch genommenen Kredit, den Unterhalt und der im Laufe der Zeit eintretende Wertverlust.

Vorhaltekosten

Wie werden Vorhaltekosten berechnet?

Wenn ein gewerblich genutztes Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, hat der Unternehmer für die Dauer der Reparatur grundsätzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Sollte er für diesen Zeitraum kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen, sondern greift dafür auf eigene Betriebsreserven zurück, kann dieser die dafür entstandenen Vorhaltekosten geltend machen. Die Höhe der Vorhaltekosten variiert je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeuges, dem Nutzungszweck, der Art des Fahrzeuges, dem Modell, dem Alter und zahlreichen weiteren Faktoren. Die Höhe der Vorhaltekosten wird im Rahmen der Gutachtenerstellung vom KFZ Sachverständigen mit Hilfe von entsprechenden Tabellen ermittelt.

Können diese auch ausbezahlt werden, wenn keine Betriebsreserve besteht?

Sollte dies nicht der Fall sein und der Geschädigte weder einen Mietwagen in Anspruch nehmen noch über eigene Betriebsreserven verfügen, muss bei gewerblich genutzten Fahrzeugen differenziert werden. Dient das Fahrzeug unmittelbar der Gewinnerzielung, dann bekommt der Unternehmer den entgangenen Gewinn inklusive der Fixkosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug erstattet. Dient das Fahrzeug hingegen nur indirekt der Gewinnerzielung und führt beim Ausfall zu einer Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufes, bekommt dieser den Nutzungsausfall erstattet. Eine Voraussetzung um die oben genannten Kosten geltend zu machen ist, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird und für die Dauer der Reparatur nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. Bei einer selbst durchgeführten Reparatur kann dies durch einen entsprechenden Nachweis in Form einer Reparaturbestätigung nachgewiesen werden.

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