Vorteilsausgleich als finanzieller

Ausgleich nach Reparatur

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten grundsätzlich ein Anspruch auf vollständigen Schadensersatz zu. Dabei gilt es jedoch das sogenannte Bereicherungsverbot zu beachten. Der Geschädigte darf durch die Regulierung des Unfallschadens nicht besser gestellt werden, als er es unmittelbar vor dem Unfall war. Wenn durch die Reparatur des Fahrzeugs allerdings eine Wertverbesserung entsteht, etwa durch den Austausch von stark abgenutzten oder bereits beschädigten Teilen, kommt der sogenannte Vorteilsausgleich ins Spiel.

Was ist ein Vorteilsausgleich?

Ein Vorteilsausgleich bezeichnet die Kürzung des Schadensersatzes, wenn durch die Unfallreparatur ein Zustand erreicht wird, der über den ursprünglichen hinausgeht. Dies kann der Fall sein, wenn im Schadenbereich bereits Schäden oder Rost vorhanden waren und diese im Rahmen der Reparatur beseitigt werden. Ein klassisches Beispiel ist der Austausch abgefahrener Reifen, die im Rahmen der Reparatur ersetzt werden. In solchen Fällen wird ein sogenannter Abzug Neu für Alt vorgenommen, der lediglich den durch die Reparatur entstandenen Vorteil betrifft. Ziel ist es, die finanzielle Besserstellung auszugleichen, ohne den Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich zu beschneiden.

Abzug Neu für Alt wenn Verschleißteile ersetzt werden

Der Abzug Neu für Alt wird immer dann vorgenommen, wenn durch die Reparatur ein Bauteil erneuert wird, das ohnehin bald hätte ersetzt werden müssen. Dies betrifft insbesondere Verschleißteile wie Reifen, Bremsen oder Auspuffanlagen. Wenn beispielsweise während der Reparatur eines Seitenschadens die Reifen mit erneuert werden, muss ein Abzug für das bereits abgefahrene Profil berechnet werden. Der Abzug bezieht sich dabei lediglich auf das Ersatzteil. Der Sachverständige berücksichtigt diesen Abzug transparent im Gutachten und weist ihn nachvollziehbar aus.

Wenn das Fahrzeug nach der Reparatur mehr wert ist

Neben dem Abzug Neu für Alt kann auch eine Wertverbesserung zu einem Vorteilsausgleich führen. Dabei geht es um eine generelle Erhöhung des Fahrzeugwerts durch die Reparatur. Wird beispielsweise ein bereits beschädigter Bereich komplett erneuert oder aufgewertet, kann das Fahrzeug danach einen höheren Wiederverkaufswert erzielen. Auch dieser Umstand wird vom KFZ Gutachter geschätzt und im Gutachten vermerkt. Die geschätzte Wertverbesserung reduziert entsprechend die Schadenersatzansprüche.

Vorteilsausgleich schützt vor ungerechtfertigter Besserstellung

Der Vorteilsausgleich dient dazu, die Schadensregulierung fair zu gestalten. Er stellt sicher, dass der Geschädigte genau den Zustand wiedererlangt, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung durch den KFZ Sachverständigen ist dabei entscheidend für eine reibungslose Regulierung durch die Versicherung.

Weiterlesen
KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

Wir unterstützen Dich gerne persönlich bei der Regulierung