als Richtwert im Gutachten
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug mit ähnlichem Alter, Zustand, Ausstattung und Kilometerstand am regionalen Markt zu erwerben. Er bildet eine zentrale Größe bei der Schadenregulierung nach einem Unfall, insbesondere wenn es um die Bewertung eines Totalschadens geht. Der Wert wird im Gutachten vom KFZ Sachverständigen ermittelt und berücksichtigt den aktuellen Marktpreis.
Die Ermittlung erfolgt durch die Recherche in zur Verfügung stehenden Listen und der Analyse von regional verfügbaren Fahrzeugen, die dem beschädigten Fahrzeug ähnlich sind. Dabei werden Faktoren wie Baujahr, Kilometerstand, technische Ausstattung, Zustand und sonstige Besonderheiten einbezogen. Der Sachverständige wertet mehrere Angebote und Preise aus unterschiedlichen Quellen aus, um einen realistischen Wert festzulegen, der die Marktgegebenheiten widerspiegelt.
Der Wiederbeschaffungswert sollte nicht mit dem Restwert verwechselt werden. Während der Wiederbeschaffungswert den Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall darstellt, gibt der Restwert den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall an. Der Restwert berücksichtigt den Schaden, den das Fahrzeug erlitten hat, und ist somit deutlich niedriger. Für die regulierende Versicherungen sind beide Werte wichtig, um die Schadenhöhe zu bestimmen und die Auszahlung an den Versicherungsnehmer festzulegen.
Der Wiederbeschaffungswert bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Totalschaden vorliegt. Sind die Reparaturkosten inklusive Wertminderung höher als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem Totalschaden. Zudem bestimmt der Wiederbeschaffungswert in vielen Fällen die Höhe der Entschädigung, die der Geschädigte von der Versicherung erwarten kann.