Unfallschaden im

europäischen Ausland

Sommerzeit ist Reisezeit und viele Autofahrten führen über die Grenzen Deutschlands hinaus. Ein Unfall im europäischen Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland bringt oft zusätzliche Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Rechtssysteme, fremdsprachige Dokumente und die Frage nach der zuständigen Versicherung führen schnell zu Unsicherheiten, besonders wenn es sich um einen Mietwagen handelt. Damit ein solcher Schadenfall nicht zur Belastungsprobe wird, ist es wichtig, die grundlegenden Abläufe und Zuständigkeiten zu kennen. In diesem Beitrag zeigen wir, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, wie die Schadenregulierung in der EU funktioniert und welche Stellen Dir in Deutschland bei der Abwicklung weiterhelfen.

Unfallschaden im europäischen Ausland

Zuständigkeiten bei Verkehrsunfällen im europäischen Ausland

Ein Unfall auf einer Urlaubsreise ist schon ärgerlich genug, noch belastender wird es, wenn dieser im Ausland passiert. Doch auch hier bist Du nicht auf Dich allein gestellt. Innerhalb der EU hast Du das Recht, Deinen Schadenersatzanspruch in Deinem Heimatland, also in Deutschland, geltend zu machen. Auch wenn der Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland passiert ist. Zuständig für die Bearbeitung ist in diesem Fall nicht die ausländische Versicherung direkt, sondern ein sogenannter Regulierungsbeauftragter in Deinem Land, den die Versicherung im jeweiligen Mitgliedsstaat, also auch in Deutschland benennen muss. Dadurch kannst Du Deine Ansprüche gegenüber einem deutschsprachigen Ansprechpartner geltend machen, ohne Dich mit sprachlichen oder rechtlichen Hürden im Ausland herumschlagen zu müssen.

Geltendes Recht bei Unfällen außerhalb Deutschlands

Auch wenn Du Deinen Anspruch in Deutschland einreichst, gilt bei einem Unfall im Ausland in der Regel das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das bedeutet, die gesetzlichen Vorgaben zur Schadenhöhe, zur Dauer des Nutzungsausfalls, zur Erstattung von Mietwagenkosten oder zum Anspruch auf Schmerzensgeld können sich deutlich von den deutschen Regelungen unterscheiden. In vielen Ländern fällt beispielsweise das Schmerzensgeld wesentlich geringer aus als in Deutschland, in anderen Staaten wiederum ist der Nutzungsausfall gar nicht vorgesehen und anderenorts werden die Kosten für den Rechtsbeistand nicht übernommen. Zudem gibt es Unterschiede bei der Haftungsverteilung. Während in Deutschland das Prinzip der Betriebsgefahr gilt, kann es im Ausland sein, dass trotz offensichtlicher Unschuld eine Mitschuld zugesprochen wird. Etwa weil bestimmte Verkehrsregeln anders ausgelegt werden. Um hier keine Nachteile zu erleiden, ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen KFZ Sachverständigen beraten zu lassen, der über die nötigen Kenntnisse im internationalen Verkehrsrecht verfügt oder mit spezialisierten Anwälten zusammenarbeitet.

Abwicklung über deutsche Regulierungs­beauftragte

Die Regulierung des Schadens erfolgt in Deutschland über den Regulierungsbeauftragten der ausländischen KFZ Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das von der ausländischen Versicherung beauftragt wurde, Schadenfälle im Auftrag abzuwickeln. Dieser Beauftragte übernimmt die Korrespondenz, prüft die Ansprüche und zahlt, sofern die Haftung geklärt ist, auch den Schadenersatz aus. Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Du musst Dich nicht selbst mit der ausländischen Versicherung in Verbindung setzen, kannst alle Unterlagen auf deutsch einreichen und profitierst von einer zügigeren Bearbeitung nach deutschem Standard. Dennoch gilt weiterhin das Recht des Unfalllandes. Das bedeutet auch, ein deutscher Gutachter kann zwar auch in diesem Fall ein Schadengutachten erstellen, er sollte sich jedoch mit den jeweiligen Anforderungen des ausländischen Rechts auskennen, damit Dein Anspruch vollständig anerkannt wird.

So findest Du den richtigen Schadenregulierer in Deutschland

Wenn Du nach dem Unfall wieder zu Hause bist, solltest Du so schnell wie möglich herausfinden, welche Gesellschaft in Deutschland für die Schadenregulierung zuständig ist. Diese Information bekommst Du beim Deutschen Büro Grüne Karte e. V., einer zentralen Stelle für die grenzüberschreitende Schadenabwicklung. Auf der Website kannst Du mit wenigen Angaben, wie dem Kennzeichen des Unfallgegners, dem Unfallland und dem Schadentag den zuständigen Regulierer ermitteln. So erhältst Du eine verlässliche Kontaktadresse und kannst Deine Forderung direkt dort geltend machen. Gerne unterstützen wir Dich auch dabei und erstellen dir in diesem Zusammenhang das für die Regulierung notwendige Schadengutachten. Hebe unbedingt alle Unterlagen wie Unfallbericht, Fotos, Personalien des Unfallgegners und polizeiliche Protokolle auf. Je vollständiger Deine Dokumentation ist, desto reibungsloser verläuft die Regulierung.

Quelle: Büro Grüne Karte e.V.

Besonderheiten bei Unfällen mit Mietfahrzeugen

Komplizierter wird es, wenn Du selbst mit einem Mietwagen unterwegs warst und dabei in einen Unfall verwickelt wurdest. Ganz gleich, ob Du Verursacher bist oder nicht, in der Regel verfügen Mietwagen über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung im jeweiligen Land. Diese deckt Schäden ab, die Du anderen zufügst. Für Schäden am eigenen Mietfahrzeug ist meist eine Vollkaskoversicherung im Miettarif mit inbegriffen, allerdings mit einer Selbstbeteiligung die schnell mehrere hundert Euro betragen kann. Besonders wichtig bei Mietwägen ist es, vor der Anmietung das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Viele Anbieter schließen in den Verträgen bestimmte Schadenarten wie Schäden an Reifen, Glas, Unterboden oder Dach ausdrücklich aus. Solche Ausschlüsse sind im Ernstfall entscheidend für die Erstattung. Wenn Du eine separate Mietwagenversicherung über Deine Kreditkarte oder Deinen Reiseversicherer abgeschlossen hast, kannst Du versuchen, diese Selbstbeteiligung dort erstattet zu bekommen. Aber auch hier gilt, immer Fotos vom Schaden anfertigen, den Unfall dokumentieren, Zeugen notieren und im Ausland immer die Polizei einschalten.

Gut vorbereitet für die Reise mit dem Auto

Ein Unfall im Ausland ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Innerhalb der EU hast Du durch die klare gesetzliche Regelung gute Möglichkeiten, Deinen Schaden auch in Deutschland reibungslos geltend zu machen. Wichtig ist, dass Du Dich noch vor der Reise über Notrufnummern, Versicherungsunterlagen und die wichtigsten Verkehrsregeln informierst und im Ernstfall ruhig bleibst. Mit einem vollständigen Unfallbericht, einem verständlichen Gutachten und dem Kontakt zum richtigen Regulierungsbeauftragten stehen Deine Chancen sehr gut.

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