bei der Unfallregulierung
Ein Bagatellschaden ist ein geringer Sachschaden an einem Fahrzeug, bei dem die voraussichtlichen Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese sogenannte Bagatellschadengrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung zwischen etwa 750 Euro und 1.000 Euro. Wird dieser Wert nicht überschritten, spricht man von einem Bagatellschaden. Typische Beispiele für einen Bagatellschaden sind leichte Kratzer im Lack, kleine Dellen oder beschädigte Kunststoffverkleidungen ohne sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen.
Die Unterscheidung zwischen einem Bagatellschaden und einem Unfallschaden ist vor allem für die Art der Schadenfeststellung und die Erstattung durch die Versicherung relevant. Bei Bagatellschäden wird in der Regel kein vollständiges Schadengutachten erstattet, stattdessen genügt ein qualifizierter Kostenvoranschlag oder ein sogenanntes Kurzgutachten. Sobald jedoch Zweifel an der Höhe des Schadens oder der Schadenursache bestehen, kann auch bei scheinbar geringen Schäden ein vollständiges Gutachten sinnvoll oder notwendig sein.
Die Bagatellschadengrenze ist keine starre Zahl, sondern ein Orientierungswert. Entscheidend ist die Einschätzung eines KFZ Sachverständigen, ob die Reparaturkosten voraussichtlich unter der Grenze liegen. Lackkratzer, kleinere Parkrempler oder oberflächliche Verformungen sind klassische Beispiele für Bagatellschäden. Sobald jedoch sicherheitsrelevante Bauteile, Sensoren, Scheinwerfer oder Rahmenteile betroffen sind liegt kein Bagatellschaden mehr vor, auch wenn der optische Schaden gering erscheint.
Die Grenze von 750 Euro bis 1.000 Euro geht auf verschiedene Urteile deutscher Gerichte zurück, darunter des Bundesgerichtshofs. Hintergrund ist die Frage, ob die Einschaltung eines KFZ Sachverständigen notwendig und erstattungsfähig ist. Bei Bagatellschäden lehnen Versicherungen die Erstattung von Gutachterkosten regelmäßig ab. Das macht es für Geschädigte und Laien oft schwer, da sie in der Regel nicht in der Lage sind, die tatsächliche Schadenhöhe zweifelsfrei einzuschätzen. Ein vermeintlich kleiner Kratzer kann sich bei genauerer Betrachtung als teurer Schaden entpuppen. Deshalb wird stets empfohlen, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen einzuschalten. Schon eine einfache Ersteinschätzung hilft dabei, die Situation korrekt einzuordnen und gegebenenfalls ein reguläres Gutachten zu veranlassen. Das schützt vor finanziellen Nachteilen und verhindert, dass berechtigte Ansprüche nicht vollständig geltend gemacht werden.
Viele Unfallgeschädigte gehen davon aus, dass bei einem kleinen Schaden keine weiteren Schritte nötig sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich hinter vermeintlichen Bagatellschäden häufig doch teurere Reparaturen verbergen, wenn beispielsweise unter der Stoßstange tragende Teile beschädigt sind. Auch hinter den Bauteilen liegende Sensorik kann durch leichte Anstöße bereits stark beeinträchtigt sein. Wer vorschnell von einem Bagatellschaden ausgeht, läuft Gefahr, auf Teilen des Schadens sitzen zu bleiben.
Gerade bei modernen Fahrzeugen mit empfindlicher Technik oder Assistenzsystemen kann die tatsächliche Schadenhöhe nur schwer auf den ersten Blick erkannt werden. Daher empfiehlt sich auch bei einem augenscheinlich geringem Schaden eine fachliche Prüfung. Im Zweifel sollte der Geschädigte nicht allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung vertrauen, sondern eine eigene Einschätzung einholen, idealerweise durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen.
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