Kürzungen bei fiktiver Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entscheiden sich viele Geschädigte bewusst für die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Diese Form der Schadenabrechnung ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht es, den entstandenen Schaden ohne tatsächliche Reparatur regulieren zu lassen. In der Praxis kommt es jedoch gerade bei der fiktiven Abrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch die regulierende Versicherung. Betroffen sind häufig einzelne Reparaturpositionen, die aus Sicht der Versicherer angeblich nicht oder nicht in voller Höhe erstattungsfähig seien. Für Geschädigte entsteht dadurch Unsicherheit, da die Kürzungen oft pauschal erfolgen und nicht immer rechtlich eindeutig begründet sind.