Unfallgutachten in Altenmünster
Unfall in Altenmünster?
Wir sichern Deine Ansprüche mit einem unabhängigen Unfallgutachten
Wir vom KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung sind Dein Ansprechpartner für unabhängige Unfallgutachten in Altenmünster, Unterschöneberg, Hennhofen, Zusamzell und Umgebung. Mit modernster Technik erfassen wir den Schaden präzise und sorgen für eine schnelle, transparente Abwicklung. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Du musst nicht in Vorleistung treten.
Unfallschaden melden
Kontaktiere uns und vereinbare einen Termin für die Besichtigung Deines Fahrzeuges oder melde uns Deinen Schaden direkt über unsere Digitale Schadenmeldung ganz bequem mit wenigen Klicks online.
Begutachtung vor Ort
Egal ob bei Dir vor Ort, in der Werkstatt, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Standort Deiner Wahl in Altenmünster. Wir nehmen alle für das Unfallgutachten notwendigen Daten vor Ort zusammen mit Dir auf auf.
Gutachtenerstellung
In unserem KFZ Sachverständigenbüro erstellen wir Dein unabhängiges und detailliertes Unfallgutachten mit modernster Software. Nach Abschluss des Gutachtens lassen wir es Dir per E-Mail zukommen.
Schadenabwicklung
Zur schnelleren Bearbeitung leiten wir das Unfallgutachten sofort digital an die entsprechenden Stellen weiter. Die Kosten für das Gutachten rechnen wir direkt mit der regulierenden Versicherung ab.
Dein Recht auf ein unabhängiges KFZ Gutachten in Altenmünster
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen. Die Art und der Umfang des Schadenersatzes sind im § 249 BGB geregelt. Wir kennen Deine Rechte und unterstützen Dich bei der korrekten Schadenabwicklung. Auf Wunsch arbeiten wir dabei mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht zusammen und begleiten Dich durch den gesamten Prozess. Das spart Dir Zeit, Stress und schützt Dich vor finanziellen Nachteilen bei der Unfallschadenregulierung.
Unabhängiger KFZ Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall in Altenmünster hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Anwalt für Verkehrsrecht
Neben einem Gutachter steht Dir auch die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Freie Werkstattwahl
Du kannst frei entscheiden, in welcher Werkstatt Dein Fahrzeug repariert wird. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt, die Wahl liegt ganz bei Dir. Lass Dich nicht in eine Partnerwerkstatt der Versicherung drängen.
Was tun nach einem unverschuldeten Unfall in Altenmünster?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Altenmünster solltest Du zunächst die Unfallstelle sichern und bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage die Polizei verständigen. Dokumentiere den Schaden möglichst vollständig mit Fotos und tausche die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus. Für die anschließende Schadenregulierung ist es wichtig, zeitnah einen unabhängigen KFZ Gutachter in Altenmünster zu beauftragen. Als Geschädigter hast Du das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Dieses bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung von Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Wer bezahlt den KFZ Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall in Altenmünster?
Bei einem unverschuldeten Unfall in Altenmünster übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Für Dich entstehen dabei keine Kosten. Du kannst den KFZ Gutachter Deiner Wahl ohne vorherige Zustimmung der Versicherung beauftragen. Die Gutachterkosten gehören rechtlich zum Gesamtschaden und müssen vollständig ersetzt werden.
Muss ich den KFZ Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter in Altenmünster zu beauftragen. Gutachter der Versicherung handeln im Interesse ihres Auftraggebers und bewerten Schäden häufig zu niedrig. Ein unabhängiges Unfallgutachten stellt sicher, dass alle Schadenpositionen korrekt und nachvollziehbar erfasst werden.
Wie schnell bekomme ich mein Unfallgutachten in Altenmünster?
In der Regel erhältst Du Dein Unfallgutachten innerhalb von zwei Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung. Nach der Begutachtung erstellen wir ein detailliertes KFZ Gutachten, das alle relevanten Positionen enthält. Darunter Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Wertminderung. Das Gutachten stellen wir Dir digital zur Verfügung und leiten es auf Wunsch direkt weiter.
Kann ich mir den Unfallschaden ausbezahlen lassen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall kannst Du Dir den Schaden auf Basis eines unabhängigen Unfallgutachtens auszahlen lassen. Man spricht hierbei von einer fiktiven Abrechnung. Das bedeutet, Du lässt Dein Fahrzeug nicht reparieren und erhältst die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten ausgezahlt. Wichtig ist, dass bei einer fiktiven Abrechnung bestimmte Abzüge, beispielsweise bei der Mehrwertsteuer, berücksichtigt werden. Wir beraten Dich dazu transparent.
Kann ich die Werkstatt für die Unfallreparatur in Altenmünster frei wählen?
Ja. Als Unfallgeschädigter hast Du die freie Werkstattwahl. Du entscheidest selbst, ob Dein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt oder einer freien KFZ Werkstatt in Altenmünster repariert wird. Auch wenn die Versicherung Dir eine Partnerwerkstatt vorschlägt, bist Du daran nicht gebunden. Maßgeblich ist eine fachgerechte Unfallinstandsetzung nach Herstellervorgaben. Gerne empfehlen wir Dir Werkstätten, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, auf Wunsch natürlich auch mit direkter Abrechnung mit der Versicherung.