Quoten­vorrecht nach einem

Unfall mit Teilschuld

Kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einer sogenannten Teilschuld, also einer Haftungsquote, wird der Schaden nicht vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. In solchen Fällen reguliert häufig zunächst die eigene Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden, aber es bleiben dabei einige Positionen offen. Vielen Geschädigten ist jedoch nicht bewusst, dass sie trotz Kaskoregulierung ein sogenanntes Quotenvorrecht haben. Dieses schützt sie davor, wirtschaftlich schlechter gestellt zu werden, wenn mehrere Versicherungen an der Schadenabwicklung beteiligt sind. Gerade bei Mithaftung entscheidet das Quotenvorrecht darüber, ob Selbstbeteiligung, Wertminderung oder andere nicht gedeckte Positionen tatsächlich ersetzt werden.

Quotenvorrecht nach einem Unfall mit Teilschuld

Was bedeutet Teilschuld oder Haftungsquote?

Von einer Teilschuld spricht man, wenn beide Unfallbeteiligten eine Mitverantwortung tragen. Typische Konstellationen sind eine Vorfahrtsverletzung mit Mitverschulden, ein Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem plötzlichen Spurwechsel, ein Abbiegeunfall mit beiderseitigem Sorgfaltsverstoß oder Parkplatzunfälle bei denen beide Fahrzeuge in Bewegung waren. In solchen Fällen wird häufig eine Haftungsquote festgelegt, etwa 50 : 50 oder 70 : 30. Diese Quote bestimmt, in welchem Umfang die jeweiligen Haftpflichtversicherungen den Schaden übernehmen.

Darum reguliert die eigene Kaskoversicherung

Liegt eine Teilschuld vor, ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den quotenmäßigen Anteil des Schadens. Um nicht auf dem restlichen Schaden sitzenzubleiben, nimmt der Geschädigte häufig seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch. Diese übernimmt, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung den restlichen reinen Fahrzeugschaden, nicht aber die Kosten des Geasmtschadens. Mit der Regulierung geht der Schadenersatzanspruch in Höhe der Kaskoleistung grundsätzlich auf die Versicherung über. Juristisch spricht man vom gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz. Dort heißt es, steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Genau dieser letzte Satz ist entscheidend für die Schadenregulierung. Der Übergang darf nicht zu Deinem Nachteil erfolgen. Und hier greift das Quotenvorrecht.

Was ist das Quotenvorrecht konkret?

Das Quotenvorrecht stellt sicher, dass der Geschädigte bei einer Haftungsquote zuerst seine eigenen nicht von der Kaskoversicherung gedeckten Schäden ersetzt bekommt, bevor sich die Versicherungen untereinander ausgleichen. Dies ist wichtig, weil die Vollkaskoversicherung nach ihrer Zahlung berechtigt ist, sich Geld vom Unfallgegner zurückzuholen. Ohne Schutzregelung würde sie zuerst ihren eigenen Anteil sichern und Du würdest möglicherweise auf Kosten sitzen bleiben. Das Quotenvorrecht sorgt deshalb dafür, dass zunächst Deine offenen Positionen ausgeglichen werden.

Diese Positionen sind durch das Quotenvorrecht abgedeckt

Durch das Quotenvorrecht werden insbesondere bestimmte Schadenpositionen abgedeckt, die von der Kaskoversicherung nicht oder nicht vollständig übernommen wurden. Dazu zählen vor allem die vereinbarte Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung, eine entstandene Wertminderung, die Kosten für das Sachverständigengutachten sowie Abschlepp- und sonstige Nebenkosten. Diese Positionen sind in der Regel quotenbevorrechtigt und werden vorrangig berücksichtigt. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten werden hingegen häufig nur anteilig im Rahmen der festgelegten Haftungsquote ersetzt. Nicht vom Quotenvorrecht erfasst ist eine mögliche Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, da diese sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag ergibt und nicht automatisch durch das Quotenvorrecht ausgeglichen wird.

Beispiel zum Quotenvorrecht zur Verdeutlichung

Um die Wirkung des Quotenvorrechts besser zu verstehen, hilft ein vollständiges Zahlenbeispiel. Nach einem Unfall entstehen in der Regel nicht nur reine Reparaturkosten, sondern mehrere einzelne Schadenpositionen. Angenommen, der Schaden setzt sich wie folgt zusammen: Reparaturkosten in Höhe von 10.000 Euro, eine Wertminderung von 1.000 Euro, Sachverständigenkosten von 1.000 Euro, Abschleppkosten von 500 Euro sowie Mietwagenkosten von 500 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtschaden von 13.000 Euro. Wird nun eine Haftungsquote von 50 Prozent festgelegt, würde die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einer reinen Haftpflichtabrechnung lediglich 6.500 Euro ersetzen. Die verbleibenden 6.500 Euro müsste der Geschädigte zunächst selbst tragen, obwohl der Schaden insgesamt deutlich höher ist.

Abrechnung über die eigene Vollkasko

Verfügt der Geschädigte über eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro, übernimmt diese die Reparaturkosten in Höhe von 10.000 Euro abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Auszahlung der Kaskoversicherung beträgt somit 9.500 Euro. Nicht von der Vollkasko übernommen werden in der Regel die Wertminderung, die Sachverständigenkosten, die Abschleppkosten sowie die Mietwagenkosten. Diese Positionen verbleiben zunächst beim Geschädigten. Zusammen mit der Selbstbeteiligung ergibt sich damit ein offener Betrag von 3.500 Euro, bestehend aus 500 Euro Selbstbeteiligung, 1.000 Euro Wertminderung, 1.000 Euro Gutachterkosten, 500 Euro Abschleppkosten und 500 Euro Mietwagenkosten.

Wirkung des Quotenvorrechts

Nach § 86 VVG holt sich die Kaskoversicherung ihren Anteil grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück. Ohne das Quotenvorrecht würde sie dabei zunächst ihre eigene Zahlung absichern und sich vorrangig bedienen. Für den Geschädigten könnte das bedeuten, dass er auf einem Teil seiner offenen Kosten sitzen bleibt. Durch das Quotenvorrecht werden jedoch zuerst die noch offenen Positionen des Geschädigten ausgeglichen. Voll quotenbevorrechtigt sind dabei die Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro, die Wertminderung von 1.000 Euro, die Sachverständigenkosten von 1.000 Euro sowie die Abschleppkosten von 500 Euro. Das ergibt zusammen 3.000 Euro. Der Mietwagen wird häufig nur im Rahmen der Haftungsquote ersetzt. Bei einer 50 Prozent Quote ergibt sich daraus zusätzlich ein Betrag von 250 Euro. Insgesamt erhält der Geschädigte somit 3.250 Euro aus der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Finanzieller Vorteil durch das Quotenvorrecht

Von den ursprünglich offenen 3.500 Euro verbleiben nach Anwendung des Quotenvorrechts lediglich noch 250 Euro als Eigenanteil beim Geschädigten. Zum Vergleich, bei einer reinen Abrechnung über die gegnerische Haftpflichtversicherung hätte der Eigenanteil 6.500 Euro betragen. Durch die Kombination aus Vollkaskoregulierung und Quotenvorrecht reduziert sich dieser Betrag auf nur 250 Euro. Der Unterschied ist erheblich und verdeutlicht, welche praktische Bedeutung das Quotenvorrecht bei einem Unfall mit Teilschuld haben kann.

Typische Probleme in der Praxis

In der Praxis wird das Quotenvorrecht bei der Schadenregulierung nicht immer transparent oder vollständig berücksichtigt. Schwierigkeiten entstehen insbesondere bei komplexen Haftungsquoten, wenn mehrere Versicherer beteiligt sind oder wenn die Abstimmung zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung verzögert erfolgt. Auch bei der konkreten Abrechnung einzelner Schadenspositionen kommt es häufig zu Unklarheiten oder unterschiedlichen Auffassungen. Gerade bei höheren Schadenbeträgen oder einem wirtschaftlichen Totalschaden sollte die Regulierung daher sorgfältig geprüft werden. In solchen Konstellationen ist es dringend zu empfehlen, anwaltliche Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und sämtliche Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Quotenvorrecht bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann das Quotenvorrecht relevant sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Wiederbeschaffungsaufwand quotenmäßig aufgeteilt wird, eine Selbstbeteiligung besteht oder zusätzliche Nebenkosten angefallen sind. Bereits kleine Rechenfehler können hier spürbare finanzielle Auswirkungen haben.

Quotenvorrecht gründlich prüfen lassen

Das Quotenvorrecht schützt Dich bei einem Unfall mit Teilschuld davor, durch die Einschaltung Deiner eigenen Vollkaskoversicherung wirtschaftlich benachteiligt zu werden. Auf Grundlage von § 86 Versicherungsvertragsgesetz  wird sichergestellt, dass nicht gedeckte Positionen wie Selbstbeteiligung, Wertminderung oder Sachverständigenkosten vorrangig ersetzt werden, bevor sich die Versicherungen untereinander ausgleichen. Gerade bei Haftungsquoten ist es wichtig, die Regulierung sorgfältig zu prüfen, um keine Ansprüche zu verlieren.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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