Aktiv­legitimation im Zusammenhang

mit einem Unfallschaden

Die sogenannte Aktivlegitimation beschreibt das rechtliche Geltendmachungsrecht, also das Recht einer Person, einen Anspruch durchzusetzen. Wer aktivlegitimiert ist, darf eine Forderung entweder gerichtlich oder außergerichtlich gegenüber Dritten einfordern. In der KFZ Schadenregulierung ist die Aktivlegitimation besonders relevant, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geht.

Der Geschädigte ist nach einem Verkehrsunfall aktivlegitimiert

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist grundsätzlich die geschädigte Person aktivlegitimiert. Das bedeutet, nur der Geschädigte selbst darf seine Ansprüche auf Schadensersatz, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Ist das Fahrzeug finanziert, geleast oder gehört es einer Firma, kann sich die Aktivlegitimation im Einzelfall ändern. Dann muss geprüft werden, ob die Leasinggesellschaft, der Halter oder der Nutzer die Ansprüche durchsetzen darf.

Darum ist die Aktivlegitimation so wichtig

Ohne Aktivlegitimation ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht wirksam. Die gegnerische Versicherung kann die Regulierung ablehnen, wenn nicht klar ist, ob die Person berechtigt ist, Forderungen zu stellen. Besonders bei Firmenfahrzeugen, Mietwagen oder bei juristischen Personen muss oft nachgewiesen werden, dass eine Aktivlegitimation vorliegt. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage des Fahrzeugscheins, eines Nutzungsvertrags oder einer internen Vollmacht.

Die Aktivlegitimation im gerichtlichen Verfahren

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, prüft das Gericht bereits zu Beginn, ob der Kläger überhaupt aktivlegitimiert ist. Ist das nicht der Fall, wird die Klage als unzulässig abgewiesen, unabhängig vom eigentlichen Streitgegenstand. Daher sollte im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung sichergestellt werden, dass der Anspruch auch tatsächlich durch die klagende Person geltend gemacht werden darf.

Besonderheiten bei Abtretung oder Zahlungsanweisung

In der Praxis kommt es oft vor, dass Sachverständige oder Werkstätten mit der Regulierung beauftragt werden. Eine klassische Abtretung der Ansprüche wird heute kaum noch verwendet, stattdessen wird in der Regel eine sogenannte Zahlungsanweisung genutzt. Dabei bleibt die Aktivlegitimation beim Geschädigten, die Auszahlung erfolgt jedoch direkt an die Werkstatt oder den Gutachter. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherung keine Rechnungskürzung vornehmen darf. Ein Schutz, der sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt.

Aktivlegitimation als Grundlage jeder Forderung

Ob im Schadensfall oder im gerichtlichen Verfahren, ohne Aktivlegitimation kann kein Anspruch durchgesetzt werden. Daher ist es essenziell, bereits frühzeitig zu klären, wer im konkreten Fall zur Geltendmachung berechtigt ist. Im Zweifel hilft ein fachkundiger Blick auf die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse des Fahrzeugs weiter.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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