Ersatzteil­aufschlag und seine Bedeutung

in der Schaden­kalkulation

Der Ersatzteilaufschlag ist ein prozentualer Zuschlag, den die Werkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung der Fahrzeughersteller für Originalersatzteile erheben. Dieser Aufschlag ist Teil der Schadenkalkulation und dient dazu, die tatsächlich entstehenden Kosten bei der Beschaffung und Lagerung von Ersatzteilen realistisch abzubilden. Er wird im Rahmen eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auf die Ersatzteilpreise aufgeschlagen und ist damit Bestandteil der Gesamtschadensumme.

Warum Werkstätten Ersatzteil­aufschläge erheben

Werkstätten sind in der Regel nicht direkt an das zentrale Logistiksystem der Fahrzeughersteller angebunden. Stattdessen beziehen sie Ersatzteile über den regionalen Teilehandel, was zusätzliche Kosten verursacht. Auch Lagerhaltung, Lieferzeiten und betriebliche Aufwendungen fließen in die Kalkulation mit ein. Der Ersatzteilaufschlag gleicht diese Umstände aus und stellt sicher, dass Werkstätten wirtschaftlich arbeiten können. Übliche Aufschläge liegen je nach Region und Marke zwischen 10 und 20 Prozent.

Ersatzteil­aufschläge im Gutachten

Die Rechtsprechung erkennt den Ersatzteilaufschlag grundsätzlich als erstattungsfähigen Schaden an. Voraussetzung ist, dass er regional üblich und nachvollziehbar dokumentiert ist. Deshalb gehört der Hinweis auf den Ersatzteilaufschlag zu einem vollständigen und korrekten Gutachten dazu. Sachverständige berücksichtigen bei ihrer Kalkulation die marktüblichen Sätze und stellen damit sicher, dass der Geschädigte seinen vollständigen Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen kann.

Versicherungen und die Kürzung von Ersatzteilaufschlägen

In der Praxis versuchen Versicherungen immer wieder, den Ersatzteilaufschlag bei der Schadenregulierung zu kürzen oder gänzlich zu streichen. Häufig kommt hier das Argument, es handle sich um eine fiktive Position oder um überhöhte Ansätze. Diese Kürzungen sind jedoch rechtlich nicht haltbar, sofern der Aufschlag sachlich begründet und ortsüblich ist. Mehrere Urteile, unter anderem des Bundesgerichtshofs, bestätigen die Erstattungsfähigkeit dieser Position im Rahmen der Schadenersatzpflicht.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Für Unfallgeschädigte ist der Ersatzteilaufschlag auf den ersten Blick oft nicht erkennbar. Dennoch kann er, je nach Schadenhöhe und Ersatzteilbedarf mehrere hundert Euro ausmachen. Wird er im Gutachten oder in der Werkstattrechnung nicht berücksichtigt, entsteht ein finanzieller Nachteil. Umso wichtiger ist es, dass der beauftragte Sachverständige die Kalkulation korrekt vornimmt und mögliche Kürzungen durch die Versicherung nachweislich zurückgewiesen werden können. Nur so lässt sich der Schaden vollständig regulieren.

Weiterlesen
KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

Wir unterstützen Dich gerne persönlich bei der Regulierung