Ansprüche nach einem Unfall
Ein Haftpflichtschaden liegt immer dann vor, wenn eine Person durch das Verschulden eines anderen einen Schaden erleidet. Dies ist beispielsweise bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall der Fall. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist in solchen Fällen verpflichtet, den entstandenen Schaden des Geschädigten zu ersetzen. Für Unfallgeschädigte bedeutet das, sie haben Anspruch auf vollständigen Schadenersatz ohne selbst Kosten tragen zu müssen.
Die Grundlage für die Regulierung von Haftpflichtschäden ist § 249 BGB. Dieser besagt, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Im Falle eines KFZ Haftpflichtschadens umfasst das nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch eine eventuell eintretende Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten und je nach Einzelfall noch weitere Positionen.
Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden, bei dem die eigene Versicherung zuständig und weisungsbefugt ist, handelt es sich bei einem Haftpflichtschaden um einen sogenannten Fremdschaden. Der Geschädigte ist nicht der Versicherungsnehmer sondern tritt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf. Daraus ergibt sich eine besondere Ausgangslage. Die Versicherung des Schädigers wird versuchen, ihre Leistungen möglichst gering zu halten. Deshalb ist es für Geschädigte umso wichtiger, ihre Ansprüche genau zu kennen und selbstbestimmt durchzusetzen.
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie bei einem Haftpflichtschaden ein uneingeschränktes Recht auf einen freien KFZ Sachverständigen und einen eigenen Rechtsanwalt haben. Diese Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung übernommen. Nur so lässt sich eine vollständige und faire Schadenregulierung sicherstellen. Die gegnerische Versicherung darf keine Gutachter oder Werkstätten vorgeben, auch wenn sie das häufig versucht. Wer diese Rechte kennt und nutzt, verhindert, dass ihm zustehende Beträge gekürzt, verweigert oder garnicht erst offen gelegt werden.
Die Abwicklung eines Haftpflichtschadens beginnt mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden dokumentiert und kalkuliert. Auf dieser Basis erfolgt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, idealerweise über einen selbst gewählten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu den häufigsten Stolperfallen zählen vorschnelle Kontaktaufnahmen durch die Versicherung des Unfallgegners, unvollständige Zahlungen oder unzulässige Kürzungen. Geschädigte sollten daher niemals auf eigene Faust agieren oder Angebote der Versicherung ungeprüft annehmen.
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