Quotenvorrecht nach einem Unfall mit Teilschuld

Quotenvorrecht nach einem Unfall mit Teilschuld

Kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einer sogenannten Teilschuld, also einer Haftungsquote, wird der Schaden nicht vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. In solchen Fällen reguliert häufig zunächst die eigene Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden, aber es bleiben dabei einige Positionen offen. Vielen Geschädigten ist jedoch nicht bewusst, dass sie trotz Kaskoregulierung ein sogenanntes Quotenvorrecht haben. Dieses schützt sie davor, wirtschaftlich schlechter gestellt zu werden, wenn mehrere Versicherungen an der Schadenabwicklung beteiligt sind. Gerade bei Mithaftung entscheidet das Quotenvorrecht darüber, ob Selbstbeteiligung, Wertminderung oder andere nicht gedeckte Positionen tatsächlich ersetzt werden.