statt Reparatur
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft meist auch vielen Fragen zur Schadenregulierung auf. Eine davon lautet meist, muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen? Bei einem unverschuldeten Unfall hast Du die freie Wahl. Du kannst Dir den ermittelten Unfallschaden auszahlen lassen und bist dabei nicht verpflichtet Dein Fahrzeug reparieren zu lassen. In diesem Beitrag erfährst Du, was Du beachten musst wenn Du Dir den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall auszahlen lassen möchtest, welche rechtlichen Grundlagen dabei greifen und warum ein unabhängiges Gutachten die wichtigste Voraussetzung dafür ist.
Wenn Dein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, musst Du es nicht zwingend reparieren lassen. Du kannst Dir die im Gutachten bezifferte Schadensumme auch direkt erstatten lassen. Diese Auszahlung basiert auf der neutralen Schadenschätzung eines unabhängigen KFZ Sachverständigen und bietet Dir maximale Entscheidungsfreiheit. Du wählst selbst ob und wie der Schaden behoben wird, oder ob Du das Geld anderweitig verwendest.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im § 249 BGB klar, dass Dir als Geschädigtem ein finanzieller Ausgleich für den entstandenen Schaden zusteht. Und zwar unabhängig davon, ob Du Dein Fahrzeug reparierst oder nicht. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die notwendig wären, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Du kannst Dir diese Summe auch auszahlen lassen, ohne einen Reparaturnachweis zu erbringen.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Der Wunsch sich den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall auszahlen zu lassen kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Häufig entscheiden sich Unfallgeschädigte für die Auszahlung, wenn das Fahrzeug ohnehin verkauft werden soll, oder wenn der Schaden die Fahrfunktion nicht wesentlich beeinträchtigt. Auch wer den Schaden in Eigenregie oder deutlich kostengünstiger als im Gutachten angegeben beheben kann, profitiert von der Auszahlungsmöglichkeit. Ebenso ist es denkbar, das Geld in ein anderes Fahrzeug zu investieren, statt in die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges. Wichtig dabei ist, dass die Entscheidung ob repariert wird oder nicht, allein bei Dir liegt. Die gegnerische Versicherung darf Dich nicht zur Reparatur verpflichten.
Wenn Du Dir den Unfallschaden auszahlen lassen möchtest, ist ein unabhängiges Schadengutachten die unverzichtbare Grundlage. Nur ein unabhängiger KFZ Gutachter kann den entstandenen Schaden fachgerecht und objektiv dokumentieren. Das Gutachten enthält alle relevanten Angaben, die für die Auszahlung durch die Versicherung notwendig sind. Dazu gehören die vollständigen Fahrzeugdaten, eine detaillierte Zustandsbeschreibung, die Kalkulation der Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben, sowie die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Auch eine mögliche merkantile Wertminderung und die Einschätzung zur Nutzungsausfallentschädigung werden aufgeführt. Besonders wichtig ist zudem die umfassende Fotodokumentation, die den Schaden zweifelsfrei belegt und der Beweissicherung dient. Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt dafür nicht, er wird von Versicherungen meist nicht anerkannt und reicht für eine fundierte Auszahlung nicht aus.
Wenn Du Dich dazu entscheidest, Dir den Unfallschaden auszahlen zu lassen, gibt es einige wichtige Punkte die Du unbedingt wissen solltest. Die Versicherung übernimmt in der Regel nur den Nettobetrag der Reparaturkosten. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn Du eine Reparaturrechnung vorlegen kannst. Außerdem ist zu beachten, dass Du in der Regel nur eine einmalige Auszahlung bekommst. Hast Du Dich für die Auszahlung entschieden, erfolgt normalerweise keine weitere Zahlung mehr. Eine Ausnahme besteht nur, wenn nachträglich neue, bislang unbekannte Schäden festgestellt werden, die eindeutig durch den Unfall verursacht wurden. Zudem solltest Du die gesetzliche Verjährungsfrist im Blick behalten. Deine Ansprüche auf Schadenersatz musst Du innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall geltend machen, sonst verfallen sie gemäß § 195 BGB.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Auch bei einem Totalschaden kannst Du Dir den Schaden auszahlen lassen. In diesem Fall wird Dir der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs erstattet. Ob Du ein neues Fahrzeug kaufst oder nicht, bleibt dabei Dir überlassen. Entscheidend ist nur, dass ein professionelles Gutachten die notwendigen Werte korrekt und nachvollziehbar ausweist.
Ob Du Dich für eine Reparatur oder die Auszahlung entscheidest, hängt von Deiner persönlichen Situation und Deinen Plänen mit dem Fahrzeug ab. Eine Auszahlung gibt Dir maximale Flexibilität und kann wirtschaftlich sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Du Dein Fahrzeug selbst reparieren oder nicht mehr lange nutzen möchtest. Wichtig ist in jedem Fall ein vollständiges und unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, bevor Du eine Entscheidung triffst. So sicherst Du Dir Deine Rechte und schützt Dich vor Kürzungen durch die gegnerische Versicherung.
Du musst nicht auf eine Werkstatt hören oder der Versicherung blind vertrauen. Du hast das Recht, Dir den Schaden nach einem Unfall auszahlen zu lassen. Fair, rechtssicher und ganz nach Deinen Bedürfnissen. Als unabhängiges KFZ Sachverständigenbüro unterstützen wir Dich dabei mit einem objektiven Gutachten, transparenter Beratung und einem zuverlässigen Netzwerk an Experten. Vereinbare jetzt einen Termin und wir helfen Dir, Deine Ansprüche vollständig durchzusetzen.
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