Unfallschaden im

europäischen Ausland

Die Sommermonate sind für viele die schönste Zeit des Jahres. Ob Italien, Österreich, Kroatien oder Frankreich, das Auto bleibt für viele Urlauber das bevorzugte Reisemittel. Kommt es jedoch während der Reise zu einem Verkehrsunfall, sorgen fremde Sprachen, unbekannte Behörden und andere gesetzliche Regelungen schnell für Unsicherheit. Besonders kompliziert erscheint die Situation, wenn ein Mietwagen beteiligt ist oder der Unfallgegner aus einem anderen Land stammt. Die gute Nachricht ist, innerhalb der Europäischen Union bestehen klare Regelungen die Geschädigten die Schadenregulierung erleichtern. In vielen Fällen kannst Du Deine Ansprüche bequem von Deutschland aus geltend machen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche rechtlichen Besonderheiten gelten, wie die Schadenregulierung innerhalb der EU funktioniert und worauf Du bei einem Unfall im Ausland besonders achten solltest.

Titelbild Unfallschaden im europäischen Ausland

Ruhe bewahren und die Unfallstelle richtig absichern

Auch im Ausland gilt zunächst dasselbe wie in Deutschland, bewahre Ruhe und sichere die Unfallstelle ab. Schalte die Warnblinkanlage ein, ziehe eine Warnweste an und stelle das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Gibt es Verletzte, leiste Erste Hilfe und verständige umgehend den Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112. Anschließend solltest Du alle wichtigen Daten des Unfallgegners aufnehmen. Dazu gehören Name und Anschrift, das Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer. Notiere außerdem die Kontaktdaten möglicher Zeugen und fotografiere die Unfallstelle, die Fahrzeugpositionen sowie sämtliche Schäden aus verschiedenen Perspektiven. Ein Europäischer Unfallbericht erleichtert die spätere Schadenregulierung erheblich und sollte möglichst gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt werden. Unterschreibe Dokumente jedoch nur dann, wenn Du deren Inhalt vollständig verstehst.

Zuständigkeiten bei Verkehrsunfällen innerhalb der Europäischen Union

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist bereits belastend genug. Umso beruhigender ist es, dass Du innerhalb der Europäischen Union Deine Schadenersatzansprüche häufig von Deutschland aus geltend machen kannst. Auch wenn der Unfall mit einem Fahrzeug aus einem anderen EU-Mitgliedstaat passiert ist, musst Du Dich nicht zwingend direkt an die ausländische Versicherung wenden. Jede Haftpflichtversicherung innerhalb der Europäischen Union ist verpflichtet, in den einzelnen Mitgliedstaaten einen sogenannten Regulierungsbeauftragten zu benennen. Dieser übernimmt die Kommunikation mit dem Geschädigten, prüft die Schadenunterlagen und begleitet die Regulierung im Auftrag der ausländischen Versicherung. Dadurch erhältst Du einen deutschsprachigen Ansprechpartner und musst Dich nicht selbst mit fremdsprachiger Korrespondenz oder ausländischen Behörden auseinandersetzen.

Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

Obwohl die Schadenregulierung häufig über einen Ansprechpartner in Deutschland erfolgt, gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das bedeutet, dass sich die gesetzlichen Regelungen teilweise erheblich von den deutschen Vorschriften unterscheiden können. Je nach Land können beispielsweise die Höhe des Schmerzensgeldes, die Erstattung von Mietwagenkosten oder der Anspruch auf Nutzungsausfall unterschiedlich geregelt sein. Auch bei der Berechnung von Wertminderung oder Reparaturkosten gelten teilweise andere Maßstäbe. Während in Deutschland die sogenannte Betriebsgefahr berücksichtigt wird, existieren in anderen Ländern teilweise abweichende Regelungen zur Haftungsverteilung. Dadurch kann es vorkommen, dass selbst bei einem scheinbar eindeutigen Unfall eine Mitschuld angenommen wird. Gerade deshalb empfiehlt es sich, einen erfahrenen unabhängigen KFZ Sachverständigen einzuschalten, der bereits grenzüberschreitende Schadenfälle begleitet hat und bei Bedarf mit spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammenarbeitet.

Schadenregulierung über den Regulierungs­beauftragten

Die eigentliche Schadenregulierung erfolgt in Deutschland über den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Haftpflichtversicherung. Dieser prüft die eingereichten Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Nachweise an und reguliert den Schaden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Unfalllandes. Für Dich bedeutet das einen erheblichen Vorteil, sämtliche Unterlagen können in deutscher Sprache eingereicht werden und die Kommunikation erfolgt mit einem Ansprechpartner in Deutschland. Trotzdem richten sich Art und Umfang der Entschädigung weiterhin nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat.

So findest Du den zuständigen Regulierungs­beauftragten

Nach Deiner Rückkehr solltest Du möglichst zeitnah den zuständigen Regulierungsbeauftragten ermitteln. Hierbei hilft das Deutsche Büro Grüne Karte e. V.. Dort kannst Du anhand des Kennzeichens des Unfallgegners, des Unfalllandes und des Unfalltages den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland feststellen. Anschließend kannst Du Deine Unterlagen direkt dort einreichen. Gerne unterstützen wir Dich dabei und erstellen das erforderliche Schadengutachten für eine vollständige Schadenregulierung.

Quelle: Büro Grüne Karte e.V.

Welche Unterlagen solltest Du aufbewahren?

Für eine möglichst reibungslose Schadenregulierung solltest Du sämtliche Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören insbesondere der Europäische Unfallbericht, Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden, die Personalien aller Beteiligten, Zeugenaussagen sowie das polizeiliche Unfallprotokoll. Auch Rechnungen für Abschleppkosten, Mietwagen, Hotelübernachtungen oder andere unfallbedingte Ausgaben können später erstattungsfähig sein und sollten deshalb nicht entsorgt werden. Je vollständiger Deine Dokumentation ist, desto einfacher lässt sich der Schaden später regulieren.

Wer bezahlt das Schadengutachten?

Auch nach einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland kann ein unabhängiges Schadengutachten sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Ob die Kosten hierfür übernommen werden, richtet sich allerdings nach dem jeweiligen Recht des Unfalllandes. Ein erfahrener KFZ Sachverständiger kennt die Besonderheiten internationaler Schadenfälle und erstellt ein Gutachten, das den Anforderungen der zuständigen Versicherung möglichst umfassend entspricht. Dadurch lassen sich unnötige Rückfragen und Verzögerungen häufig vermeiden.

Besonderheiten bei Unfällen mit Mietwagen

Kommt es mit einem Mietwagen zu einem Unfall, gelten zusätzlich die Regelungen des jeweiligen Mietvertrages. Grundsätzlich verfügen Mietfahrzeuge über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Mietwagen besteht häufig eine Vollkaskoversicherung, allerdings oftmals mit einer nicht unerheblichen Selbstbeteiligung. Vor der Anmietung solltest Du deshalb die Vertragsbedingungen sorgfältig lesen. Manche Vermieter schließen bestimmte Schäden, beispielsweise an Reifen, Glas, Dach oder Unterboden, ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Besteht zusätzlich eine Mietwagenversicherung über Deine Kreditkarte oder eine Reiseversicherung, kann diese unter Umständen die vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Unabhängig davon solltest Du auch bei einem Mietwagen sämtliche Schäden fotografieren, Zeugen notieren, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und insbesondere bei unklarer Schuldfrage die Polizei verständigen.

Was gilt außerhalb der Europäischen Union?

Die beschriebenen Regelungen gelten grundsätzlich für Verkehrsunfälle innerhalb der Europäischen Union sowie in einigen weiteren Staaten mit vergleichbaren Abkommen. Außerhalb der EU können dagegen völlig andere gesetzliche Vorschriften gelten. Dort erfolgt die Schadenregulierung häufig deutlich aufwendiger und es kann erforderlich sein, bereits vor der Einreise eine zusätzliche Grenzversicherung abzuschließen oder die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Informiere Dich deshalb bereits vor Reisebeginn über die Einreisebestimmungen Deines Reiselandes.

Gut vorbereitet auch im Ausland auf der sicheren Seite

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist immer eine unangenehme Situation. Dank der europaweiten Regelungen musst Du Deine Ansprüche jedoch nicht allein gegenüber einer ausländischen Versicherung durchsetzen. Mit einer sorgfältigen Dokumentation, einem vollständig ausgefüllten Europäischen Unfallbericht und der Unterstützung eines unabhängigen KFZ Sachverständigen lassen sich viele Schwierigkeiten vermeiden. Wir unterstützen Dich nach Deiner Rückkehr bei der Schadenaufnahme und erstellen ein professionelles Schadengutachten, damit Deine Ansprüche vollständig dokumentiert und gegenüber der zuständigen Versicherung geltend gemacht werden können.

Weiterlesen
KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

Unverbindliche Erst­beratung über WhatsApp