Auto Leasing

Informationen und Tipps rund um das Leasing von Fahrzeugen

Auto Leasing wird auch im Privatbereich immer beliebter und stellt eine gute und günstige Alternative zum Barkauf oder der Finanzierung von Fahrzeugen dar. In unserem Beitrag findest du viele nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Leasing.

Fahrzeugleasing

Die Definition von Leasing

Was bedeutet eigentlich Leasing? Leasing ist vergleichbar mit dem Mieten beziehungsweise Vermieten von Gütern. Bei einem Auto Leasing bezahlst Du als Leasing Nehmer einen monatlichen Betrag, auch Leasingrate genannt, für die Nutzung und gewöhnliche Abnutzung des Fahrzeuges. Dabei ist die Leasingrate abhängig von Fahrzeugpreis, Umfang des Vertrages, Vertragslaufzeit und jährlicher Fahrleistung. Am Ende der Vertragslaufzeit gibst Du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück und begleichst die dabei entstandenen Kosten für die übermäßige Abnutzung. Was auf den ersten Blick so einfach klingt birgt viele Gefahren.

Es gibt unterschiedlichen Arten von Leasingverträgen

Es gibt unterschiedliche Arten von Leasingverträgen bei Fahrzeugen. Neben Restwertleasing oder einem Leasingvertrag mit Andienungsrecht ist das Kilometerleasing dabei die geläufigste Art beim Auto Leasing. Bei einem Kilometerleasing sind die Kosten der monatlichen Leasingrate vor allem abhängig von der Höhe der jährlichen Fahrleistung. Die Höhe der benötigten Kilometer kann dabei vorab individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Durch eine entsprechende Anzahlung zu Vertragsbeginn kann die monatliche Leasingrate entsprechend minimiert werden. Wenn Du auf der Suche nach einem Auto Leasing bist kannst du aktuelle Angebote einfach und übersichtlich auf Leasingmarkt.de vergleichen.

Das solltest Du beim Leasing beachten

Um bei Vertragsende bösen Überraschungen vorzubeugen, solltest Du Dir die Zeit nehmen und Deinen Vertrag aufmerksam durchlesen. Auch wenn Du durch das Leasing nicht Eigentümer des Fahrzeuges wirst, solltest Du es stets so behandeln, als wäre es Dein eigenes Auto. Die Pflege, Reparaturen und Inspektionen sollten dabei nicht zu kurz kommen. Aber selbstverständlich bezahlst du mit der Leasingrate für die Nutzung und Abnutzung des Fahrzeuges. Es macht also keinen Sinn dein Fahrzeug in Watte einzuwickeln und in der Garage stehen zu lassen bis du es unbenutzt wieder an deinen Leasinggeber zurückgeben kannst.

Was passiert bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines Leasing Fahrzeuges?

Auto Leasing Verträge setzen in der Regel voraus, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert wird. Sollte es während des Leasings zu einem Unfall mit Totalschaden kommen oder Dir das Fahrzeug geklaut werden, bekommst du in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bezahlt. Da dieser Wiederbeschaffungswert aber deutlich geringer sein kann als der kalkulierte Restwert bei Restwertverträgen solltest Du Dich gegen dieses Risiko absichern. Eine sogenannte GAP-Versicherung deckt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der offenen Forderung des Leasinggebers ab. Um späteren Problemen vorzubeugen, empfehlen wir Dir Dich vorab bei Deinem Ansprechpartner der KFZ-Versicherung beraten zu lassen.

Die Rückgabe eines Leasing Fahrzeuges

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kommt es oft zum bösen Erwachen. Um Dich bestmöglich darauf vorzubereiten haben wir dir das Wichtigste kurz zusammengefasst. Solltest Du nach der Rückgabe dennoch skeptisch sein kontaktiere uns gerne. Wir überprüfen deine Unterlagen und geben Dir eine fachmännische Stellungnahme dazu ab.

Das musst Du bei der Rückgabe eines Leasing Fahrzeuges wirklich bezahlen

Theoretisch gibt es bei der Leasingrückgabe keinen offenen Betrag zu begleichen. Du bezahlst mit der Leasingrate für die alters- und laufzeitbedingten Gebrauchsspuren. Das Fahrzeug muss sich also zu diesem Zeitpunkt nicht im Neuzustand befinden. Du bezahlst als Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit lediglich für den am Fahrzeug entstandenen Minderwert durch übermäßige Abnutzung. Und hier scheiden sich die Geister, da es in den seltensten Fällen eine objektive und detaillierte vertragliche Abgrenzung der beiden Schäden gibt. Da es sich um eine Einschätzung handelt gehen hier auch meist die Meinungen der Sachverständigen auseinander.

Minderwertgutachten oder Leasingrückläufer Gutachten

Um diesen Minderwert zu beziffern, wird bei der Rückgabe eines Leasing Autos ein sogenanntes Minderwertgutachten erstellt. Die Kosten dafür hat der Leasinggeber zu tragen. Bei diesem Gutachten werden, wie der Name schon sagt, die am Fahrzeug durch die übermäßige Abnutzung und Beschädigung entstandenen Minderwerte ausgewiesen. Oft werden diese Minderwerte fälschlicherweise mit den Reparaturkosten gleichgestellt. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Reparaturkostenkalkulation. Als Leasing Nehmer musst Du also nur den Betrag begleichen, um den das Fahrzeug durch die übermäßige Abnutzung und die vorhandenen Beschädigungen gegenüber einem unbeschädigten Fahrzeug gemindert wurde. Hier spielt das Verhältnis von Neupreis zu Zeitwert eine entscheidende Rolle, um die Reparaturkosten anteilig anrechnen zu können. Auch wichtig zu wissen ist, dass dem Leasing Geber für den Minderwert keine Mehrwertsteuer zusteht, er ist also stets Netto zu betrachten und von Dir auch lediglich der Netto Betrag zu begleichen.

Auch die nicht gefahrenen Minderkilometer gilt es durch den Leasinggeber nach der Leasingrückgabe auszugleichen. Der Betrag hierfür wird zu Beginn des Auto Leasings vertraglich festgelegt und sollte für Mehr- bzw. Minderkilometer identisch sein. Solltest Du mehr Kilometer gefahren haben als vereinbart musst Du selbstverständlich auch für diese aufkommen.

4 Tipps für eine reibungslose Leasingrückgabe

Um Dir eine möglichst reibungslose Rückgabe Deines Leasingfahrzeuges zu ermöglichen solltest Du folgende Punkte beachten. Vor der Rückgabe solltest Du Dein Fahrzeug entsprechend von außen und innen aufbereiten. Dokumentiere den Zustand des Autos vor der Rückgabe mit aussagekräftigen Fotos (Ansicht VL, Ansicht HL, Ansicht HR, Ansicht VR, Kilometerstand, Fahrzeugschein und alle vorhandenen Schäden). Lass Dir das Mängel- bzw. Rückgabeprotokoll aushändigen und lese es dir zuhause aufmerksam durch, bevor Du mit Deiner Unterschrift die aufgeführten Minderwerte akzeptierst. Solltest du Zweifel haben prüfen wir das Protokoll für Dich und erstellen Dir eine aussagekräftige Stellungnahme.

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