Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Wir erstellen Dein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag in Augsburg und Wertingen für Bagatellschäden, Kaskoschäden oder zur Schadenregulierung ohne Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall unter der Bagatellschadengrenze von 750 Euro ist für die regulierende Versicherung aufgrund der Schadenminderungspflicht meist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Doch diese Grenze ist für Laien auf den ersten Blick oft schwer einzuschätzen und selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht. Aus diesem Grund beraten wir Dich vorab individuell und unverbindlich zu Deinem Unfallschaden. Ganz egal wie hoch der Schaden ist.

Kurzgutachten

Vorteile eines Kurzgutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag

Ein Kurzgutachten bringt gegenüber einem Kostenvoranschlag zahlreiche Vorteile. Ein Kostenvoranschlag kostet bei einer Werkstatt meist 10 Prozent der Reparaturkosten und ist damit verhältnismäßig teuer. In der Regel werden Dir die Kosten bei der Reparatur des Fahrzeugs verrechnet. Solltest Du Dich aber für eine fiktive Abrechnung entscheiden und Dir den Schaden laut Kostenvoranschlag ausbezahlen lassen übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag in der Regel nicht vollständig.

Unser Kurzgutachten beinhaltet neben der Kalkulation der Reparaturkosten noch ausführliche Angaben zum Anspruchsteller, den Unfalldaten, der Besichtigung, des Unfallgegners inklusive Versicherungsdaten, Basisdaten und Informationen zum Zustand des Fahrzeuges, eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation mit ortsüblichen Verrechnungssätzen und eine detaillierte Fotodokumentation. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag hat ein Kurzgutachten bei einem eventuellen Rechtsstreit einen beweissichernden Charakter. Ein durch uns erstelltes Kurzgutachten kann je nach Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt in ein vollständiges KFZ Schadengutachten umgewandelt werden.

Ausführliches Schadengutachten oder Kostenvoranschlag?

Mit dieser Frage sollte und muss sich ein Laie nicht beschäftigen. Wir behandeln jeden Schaden gleich egal wie hoch er ist. Vor Ort nehmen wir alle für ein KFZ Gutachten notwendigen Daten auf und kalkulieren den Unfallschaden detailliert. Sollte sich im Laufe der Reparaturkostenkalkulation herausstellen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, wandeln wir das KFZ Gutachten in ein kostengünstiges Kurzgutachten um und ersparen Dir unnötige Kosten bei der Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten für das Kurzgutachten Teil des Gesamtschadens und werden in der Regel von der regulierenden Versicherung übernommen.

Vor allem bei vermeintlich nicht so schlimmen Parkremplern werden wir oft mit der Frage konfrontiert, ob ein Kostenvoranschlag für eine reibungslose Schadenabwicklung ausreichend ist. Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich lediglich um eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten. Der Kostenvoranschlag gleicht daher einem Angebot einer KFZ Werkstatt. Wir empfehlen bei einem unverschuldeten Unfall immer einem unabhängigen KFZ Gutachter mit der Begutachtung zu beauftragen.

Du möchtest einen Termin für ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag vereinbaren oder hast Fragen?

Wir rufen Dich gerne zurück! Fülle einfach untenstehendes Formular aus. Wir vom KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung werden uns kostenlos und unverbindlich mit Dir in Verbindung setzen und uns um Dein Anliegen kümmern.

Online Kostenvoranschlag

In wenigen Schritten kannst Du deutschlandweit Deinen Kostenvoranschlag auch ganz bequem von Zuhause aus über unser Onlineformular beauftragen. Auf Grundlage der von Dir übermittelten Daten erstellen wir Dir einen aussagekräftigen und detaillierten Kostenvoranschlag. Das fertige Dokument erhältst Du ganz bequem und papierlos als PDF per E-Mail.

Hier gehts zum Online Kostenvoranschlag

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Sachschaden an einem Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten 750 Euro nicht überschreiten. Auch wenn dieser Wert aufgrund der immer weiter steigenden Lohnkosten und Materialkosten längst als überholt gilt, ist er immer noch gültig. Aber Vorsicht! Der Umfang eines Bagatellschadens ist meist schnell überschritten und für Leien oft schwer einzuschätzen. In den meisten Fällen wird aus einem auf den ersten Blick „kleinen Schaden“ bei genauer Begutachtung und anschließender Kalkulation ein Schaden im vierstelligen Bereich. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir auch bei vermeintlich kleinen Schäden einen unabhängigen KFZ Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um Dir finanzielle Verluste zu ersparen. Sollten wir während der Erstellung eines Schadengutachtens feststellen, dass die Reparaturkosten unter der Bagatellschadengrenze liegen, wandeln wir das Gutachten für Dich kostenlos in ein Kurzgutachten um und ersparen Dir dadurch unnötige Kosten. Unser Gutachten ist also auch unter der Bagatellschadengrenze bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für Dich kostenlos.

KFZ Sachverständiger Marco Hornung
Marco Hornung

KFZ Gutachter

Ich stehe Dir bei Fragen rund um das Kurzgutachten oder den Kostenvoranschlag in Augsburg, Wertingen und Umgebung gerne persönlich zur Seite. Du erreichst mich telefonisch, über WhatsApp, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Ich freue mich auf Deine Nachricht!

Tel.: 0174 2053493
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