Fuhrpark Schadenmanagement in Augsburg und Wertingen. Wir bieten Dir einen individuellen rund um Service für Deinen Firmenfuhrpark. Von der Begutachtung von Unfallschäden, über die Erstellung von rechtssicheren Unfallgutachten bis hin zur kompletten Schadenabwicklung. Wir überwachen und steuern Reparaturaufträge, prüfen Rechnungen für Dein Controlling oder Bewerten Deine Fahrzeuge für den Weiterverkauf oder bei Leasingrückgaben. Selbst die jährliche UVV-Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nach § 57 DGUV. Alles aus einer Hand, zuverlässig und persönlich.
Der Begriff Schadenmanagement vereint alle Prozesse, die für die Abwicklung eines Unfalls notwendig sind. Es beginnt mit der Aufnahme des Unfallschadens und endet in der Regel mit der Prüfung der Rechnungen. Als zuverlässiger Partner im Schadenfall übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und Werkstatt für Dich und sorgen für einen transparenten Ablauf bei der Unfallschadenregulierung in Deinem Fuhrpark. Ist es beim vereinbarten Preis geblieben? Wie sieht es mit der Abrechnung für den Mietwagen aus? Wurde bereits Geld seitens der Versicherung vollständig überwiesen? Nach Abschluss des Schadenfalls übernehmen wir das Controlling für Dich und Deinen Fuhrpark. Bei Bedarf führen Wir eine Rechnungsprüfung durch und geleichen die Rechnungen mit dem vorliegenden Gutachten oder Kostenvoranschlag ab.
Wir rufen Dich gerne zurück! Fülle einfach untenstehendes Formular aus. Wir vom KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung werden uns kostenlos und unverbindlich mit Dir in Verbindung setzen und uns um Dein Anliegen kümmern.
Von der Schadenmeldung über die Kommunikation mit der Werkstatt bei der Reparatur bis zur Regulierung mit den Versicherungen. Das Outsourcen des Schadenmanagements im Fuhrpark spart Geld und vor allem Zeit. Im Haftpflichtschadenfall ist das komplette Schadenmanagement für Dich und Deinen Fuhrpark absolut kostenlos.
Das Wichtigste im Schadenfall ist es Ruhe zu bewahren. Statistisch gesehen ist jeder Autofahrer alle 10 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Deswegen sollten die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mit dem Ablauf vertraut gemacht werden. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen und Beweissicherung sind der Grundstein für einen reibungslosen Ablauf des Schadenmanagements. Am besten eignet sich dafür ein Europäischer Unfallbericht. Das notwenige Dokument dafür sollte in keinem Fahrzeug Ihres Fuhrparks fehlen.
Die Schadenmeldung läuft bei uns unkompliziert und digital. Über unsere Digitale Schadenmeldung, telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail. Ab der Schadenmeldung übernehmen wir den Unfallschaden und kümmern uns um die Schadenregulierung in deinem Firmenfuhrpark. Im Haftpflichtschadenfall ist dieser Service für Dich und Deinen Fuhrpark absolut kostenlos. Im Kaskoschadenfall raten wir vorab eine Freigabe für den Ablauf bei der eigenen Versicherung einzuholen, um unnötige Kosten zu ersparen.
Oft wird von Fuhrparkleitern verlangt, dass nach einem Unfall die Polizei hinzugezogen wird. Was in der Theorie verständlich klingt, lässt sich in der Praxis oft nicht umsetzen. Die Polizei kommt bei Bagatellschäden häufig nicht mehr zum Unfallort, da einfache Sachschäden nicht polizeilich aufgenommen werden müssen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Polizei vor Ort keine Schuldfrage klärt. Anders ist es hingegen bei größeren oder sogar Personenschäden. Hier muss die Polizei zwingend hinzugezogen werden.
Denke als Gewerbetreibender an Deine Halterpflichten. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist eine regelmäßige Hauptuntersuchung nicht ausreichend. Zusätzlich müssen diese nach §57 DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr durch eine Sachkundige Person auf betriebssicheren Zustand und Arbeitssicherheit überprüft werden.
Ziel der Prüfung ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren der Mitarbeiter am Arbeitsort Auto zu verhüten. Kommst Du dieser Prüfpflicht als Unternehmer oder Fuhrparkleiter nicht nach, können hohe Bußgelder drohen. Zudem riskierst Du, dass die Berufsgenossenschaft ihre Versicherungsleistungen verweigert, wenn ein Arbeitsunfall als Folge einer Missachtung angesehen wird. Um dem Mitarbeiter die maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollte der jährliche UVV Termin fest verankert sein.
Die UVV Prüfung der Fahrzeuge gehört ebenfalls zu den Pflichten des Fuhrparkmanagements. Das Fuhrparkmanagement des Unternehmens haftet mit seiner Verantwortung für Verstöße gegen die Gesetzlichkeiten. Aus diesem Grund solltest Du als Fuhrparkverantwortliche Person die Einhaltung der Frist ernst nehmen. Diese Prüfungen besitzen gesetzlichen Charakter für Unternehmen und für die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche Fahrzeuge der Pflicht einer UVV Prüfung nach §57 DGUV Vorschrift 70 unterliegen ist in der Vorschrift klar geregelt.
Zusätzlich zur jährlichen UVV Prüfung der Fahrzeuge § 57 DGUV Vorschrift 70 gehören die Unterweisung der Fahrer zum Umgang mit dem Fahrzeug und das Verhalten in Unfallsituationen nach §12 ArbSchG – Unterweisung und § 4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention und die regelmäßige Führerscheinkontrolle nach §21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis zu den wichtigsten Punkten der Unfallverhütung. Letzteres sollte am besten einmal pro Monat durchgeführt werden.
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