Europäischer Unfallbericht

Nutze den Europäischen Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das im Rahmen der Unfallaufnahme bei Verkehrsunfällen verwendet wird. Der Europäische Unfallbericht dient dazu, wichtige Informationen und Daten an der Unfallstelle zu erfassen und zu dokumentieren.

Europäischer Unfallbericht

Was ist der Europäische Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das von den Beteiligten eines Verkehrsunfalls an der Unfallstelle ausgefüllt wird. Es enthält Angaben zur Erfassung von Informationen über den Unfallort, den beteiligten Personen, die Fahrzeuge, die Schäden, den Unfallhergang, die Verletzungen der Beteiligten und andere relevante Details. Der ADAC bietet den Europäischen Unfallbericht in vielen Sprachen zum kostenlosen Download an.

Quelle: ADAC

Inhalt des Europäischen Unfallbericht:

Zweck des Europäischen Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ermöglicht es den beteiligten eines Unfalls alle relevanten Daten und Fakten über den Unfall zu dokumentieren. Durch die detaillierte Dokumentation der Unfallumstände hilft der Europäische Unfallbericht dabei, die Frage der Haftung zu klären und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien zu bestimmen. Zudem beschleunigt ein vollständig ausgefüllter Europäischer Unfallbericht die Schadenregulierung, indem er den Versicherungsunternehmen und den an der Schadenregulierung beteiligten Personen klare und umfassende Informationen über den Unfall zur Verfügung stellt.

Gilt der Europäische Unfallbericht als Schuldanerkenntnis?

Im Verkehrsunfallbericht werden nur die vorliegenden Fakten des Unfalls abgefragt und dokumentiert. Die Frage der Schuld wird darin nicht geklärt. Die Angaben im Europäischen Unfallbericht stellen somit keine Schuldanerkenntnis gegenüber dem Unfallgegner dar. Der Verkehrsunfallbericht erleichtert und beschleunigt aber die Unfallschadenregulierung.

In diesen Ländern gibt es den Europäische Unfallbericht

Hierbei gilt es zu beachten, dass bei einem Unfall im Ausland das Schadenersatzrecht des Landes gilt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Der Europäische Unfallbericht wird in folgenden Ländern verwendet. Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei und Ungarn.

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