Egal ob unverschuldeter Unfall oder selbstverschuldet Unfall, ein solches Ereignis stellt immer eine Ausnahmesituation dar. Statistisch gesehen ist jeder Mensch alle sieben Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Deshalb ist es wichtig seine Rechte zu kennen und diese im Falle eines unverschuldeten Unfalls auch in Anspruch zu nehmen.
Die Art und der Umfang des Schadenersatzes nach einem unverschuldeten Unfall sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249. Demnach hat, wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Du hast das Recht auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl, Kostenübernahme des Gutachtens, Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Reparatur in der Werkstatt Deiner Wahl, Auszahlung der Schadenersatzansprüche, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug, Erstattung einer möglichen Wertminderung und übernähme der Abschleppkosten.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls hast Du das Recht auf ein Schadengutachten von einem unabhängigen KFZ Gutachter Deiner Wahl. Die Kosten dafür gehören zum Gesamtschaden und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Nach einem Dir zugeführten Schaden ist es wichtig, die Höhe Deiner Schadenersatzansprüche neutral und unabhängig bewerten zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Du im Rahmen der Unfallschadenregulierung alle Dir zustehenden Ansprüche erstattet bekommst.
Nein! Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls musst und solltest Du von Deinem Recht auf ein unabhängiges KFZ Schadengutachten Gebrauch machen. Auch wenn Du der Begutachtung durch den KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung bereits eingewilligt hast, kannst Du noch von Deinem Recht Gebrauch machen und Dir ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Die Abwicklung von Unfallschäden ist für Laien meist sehr kompliziert und birgt viele Gefahren. Du als Anspruchsteller hast bei einem unverschuldeten Unfall das Recht einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Dieses Recht beruht auf dem Prinzip der Chancengleichheit gegenüber der Erfahrung und dem Expertenwissen der gegnerischen Versicherung. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden ebenfalls von der regulierenden Versicherung übernommen.
Wie auch bei der Wahl des KFZ Sachverständigen und des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht, hast Du bei einem unverschuldeten Unfall die freie Werkstattwahl. Einem Verweis auf eine günstigere Werkstatt durch die regulierende Versicherung brauchst Du nicht zuzustimmen. Bei einem durchgehend in der Vertragswerkstatt gewartetem Fahrzeug hast Du sogar das Recht die Reparatur dort durchführen zu lassen.
Grundsätzlich steht es Dir als Unfallgeschädigter nach einem unverschuldeten Unfall laut § 249 BGB frei, ob Du Dein Auto reparieren oder dich für eine fiktive Abrechnung entscheidest und Dir den Schaden laut Gutachten ausbezahlen lässt. Was du mit dem ausbezahlten Geld machst ist allein Deine Entscheidung. Solltest Du Dich später dennoch für eine Reparatur entscheiden ist das bis zur Verjährung der Ansprüche immer noch möglich. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Unfalldatum bzw. der letzten Zahlung der Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Dir unter bestimmen Voraussetzungen noch weitere Ansprüche zu. Dazu zählen unter anderem der Nutzungsausfall oder das Ersatzfahrzeug, die Erstattung einer möglichen Wertminderung oder die Übernahme der Abschleppkosten. Diese Ansprüche sind vom Einzelfall abhängig und müssen daher im Rahmen der Abwicklung beurteilt und entsprechend ausgewiesen werden.
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