einem Unfallschaden
Die fiktive Abrechnung ist eine Möglichkeit der Schadenregulierung, bei der die Reparaturkosten auf Grundlage eines Schadengutachtens netto ausgezahlt werden, ohne dass eine tatsächliche Reparatur des Schadens erfolgt. Der Geschädigte kann somit frei entscheiden, ob er den Schaden reparieren lässt oder den Betrag anderweitig verwendet. Diese Form der Abrechnung steht jedem zu, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde und seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend macht.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten nicht auf Basis einer Werkstattrechnung, sondern auf Grundlage eines KFZ Gutachtens netto ausgezahlt. Das bedeutet, auch ohne tatsächliche Reparatur erhältst Du eine Entschädigung, die sich an den kalkulierten Kosten des Schadengutachtens orientiert. Darin enthalten sind alle relevanten Positionen wie Lohnkosten, Ersatzteile, Lackierung und Verbringung. Genauso wie bei einer konkreten Reparatur ist ein qualifiziertes Schadengutachten auch in diesem Fall unerlässlich, um den Schaden realistisch beziffern und gegenüber der Versicherung reibungslos durchsetzen zu können.
Im Rahmen der fiktiven Abrechnung werden nicht alle Kostenpositionen in voller Höhe von der regulierenden Versicherung erstattet. So sind etwa Ersatzteilaufschläge, Beilackierungskosten, Verbringungskosten und teilweise auch Nutzungsausfall oder Wertminderung regelmäßig strittig. Einige Versicherungen kürzen diese Posten bei der fiktiven Abrechnung, obwohl sie bei einer tatsächlichen Reparatur anerkannt werden. Gerichte urteilen hier unterschiedlich und abhängig von Region, Einzelfall und Art des Schadens.
Die fiktive Abrechnung bietet Geschädigten finanzielle Flexibilität. Wer sein Fahrzeug selbst reparieren kann, auf die Reparatur verzichtet oder den Schaden nicht instand setzen möchte, kann dennoch eine Entschädigung erhalten. Wichtig ist dabei, dass das Schadengutachten durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen erstellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass alle relevanten Schadenpositionen vollständig berücksichtigt und gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden können.
Ein qualifiziertes Schadengutachten ist die Grundlage jeder fiktiven Abrechnung. Es muss den Schaden vollständig dokumentieren, alle technischen Details enthalten und die Schadenpositionen sachgerecht ausweisen. Nur dann kann der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber der Versicherung reibungslos geltend machen.
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