Integritätsinteresse wird oft auch als Erhaltungsinteresse bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem deutschen Zivilrecht. Er beschreibt das Interesse einer Person an der Unversehrtheit ihres Vermögens. Liegt bei einem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, hat der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit es zur Weiternutzung mit einem Integritätszuschlag von bis zu 30 Prozent reparieren zu lassen. Um eine Reparatur auf Basis des Integritätszuschlags durchführen zu lassen müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Ein professionelles KFZ Gutachten eines KFZ Sachverständigen ist dabei unerlässlich.
Bei der Unfallschadenregulierung spielen viele verschiedene Fahrzeugwerte eine Rolle. Der Integritätszuschlag in Höhe von 30 Prozent orientiert sich am Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert wird im Rahmen der Gutachtenerstellung vom Sachverständigen ermittelt und orientiert sich an den aktuellen regionalen Marktpreisen.
Der Integritätszuschlag lässt sich anhand eines Beispiels anschaulich darstellen. Bei einem Fahrzeug mit einem aktuellen Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schadenereignis laut Gutachten in Höhe von 10.000 Euro liegt der Integritätszuschlag bei maximal 3.000 Euro. Das bedeutet für den Geschädigten, dass er die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug bis zu einer Reparaturkostenhöhe von 13.000 Euro instandsetzen zu lassen.
Der Integritätszuschlag in Höhe von 30 Prozent wird nur gewährt, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht instandgesetzt wird. Dabei hat die Reparaturwerkstatt das Fahrzeug nach den Vorgaben des KFZ Gutachten eines KFZ Sachverständigen instand zu setzen. Anderenfalls hätte der Geschädigte nur sein Mobilitätsinteresse, aber nicht das Erhaltungsinteresse am Fahrzeug befriedigt. Für diesen Fall hat die Rechtsprechung eine sechsmonatige Nutzungszeit nach dem Unfall gefordert.
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