Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls für den Zeitraum erhält, in dem er sein beschädigtes Fahrzeug nicht nutzen kann. Sie dient als Ausgleich für den Ausfall und soll dem Geschädigten die Möglichkeit geben, sich für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes ein vergleichbares Fahrzeug zu mieten oder anderweitig auf die Nutzung eines Fahrzeugs zurückzugreifen.
Die Höhe ist abhängig vom Zeitraum in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sowie der Art des Fahrzeugs. Hierbei wird in der Regel auf Tabellen zurückgegriffen, die die Fahrzeugklasse und das Alter des Fahrzeuges berücksichtigen. Der für das entsprechende Fahrzeug angegebene Wert wird dann mit der Dauer des Ausfalls multipliziert und ergibt die Höhe der Entschädigung. Dabei gilt es zu beachten, dass die Entschädigung nur für den Zeitraum gezahlt wird, in dem das Fahrzeug tatsächlich nicht genutzt werden kann.
Generell besteht auch bei einer fiktiven Abrechnung ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. In diesem Fall wird diese jedoch nur bezahlt, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich nicht zur Nutzung zur Verfügung stand. Dies kann durch eine Reparaturrechnung oder eine Reparaturbestätigung nachgewiesen werden. Bei einer rein fiktiven Abrechnung wird diese für einen PKW allerdings nicht ausbezahlt.
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