Restwert

Was ist der Restwert eines Autos?

Der Restwert bezeichnet den Wert eines Fahrzeugs, der nach einem Unfall oder Schadenereignis im beschädigten Zustand noch verbleibt. Er wird im Rahmen der Gutachtenerstellung vom KFZ Sachverständigen ermittelt und nimmt eine wichtige Rolle bei der Unfallschadenregulierung ein. Er gibt Auskunft darüber, wie viel das beschädigte Fahrzeug noch wert ist und in welcher Höhe der Versicherer den Schaden regulieren muss.

Restwert

Wie wird der Restwert eines Autos ermittelt?

Um den Restwert eines Fahrzeugs zu ermitteln, spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen fließen das Alter, der Kilometerstand, die Ausstattung und der Zustand des Fahrzeugs in die Ermittlung mit ein. Zum anderen beeinflusst der Wiederbeschaffungswert und die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten, sowie die Marktlage und die Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt die Höhe. Zur Ermittlung werden im Rahmen der Gutachtenerstellung alle oben genannten wichtigen Einflussfaktoren zusammengetragen. Das Fahrzeug mit den anonymisierten Daten wird dann Autohändlern in Onlinebörsen und regionalen Ausschreibungen für einen bestimmten Zeitraum zum Kauf angeboten. Dies gleicht einer Auktion. Das höchste abgegebene Gebot ergibt dann den ausgewiesenen Restwert.

Welche Rolle hat dieser bei der Unfallschadenregulierung?

Der Restwert muss immer dann eingeholt werden, wenn die Schadenhöhe 70 Prozent des Wiederbeschaffungswerts überschreitet. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, muss dieser zwangsläufig ermittelt werden. In diesem Fall ist er für die Regulierung und Berechnung des Schadenersatzes notwendig. Im Totalschadenfall zieht die regulierende Versicherung den ermittelten Restwert bei der Schadenregulierung vom ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert ab. Ist der dieser hoch, bedeutet dies für den Geschädigten, dass er eine geringere Entschädigung erhält. Ist dieser hingegen niedrig, kann der Geschädigte mit einer höheren Entschädigung rechnen.

Muss man das Fahrzeug zum ausgewiesenen Restwert verkaufen?

Nein als Geschädigter ist man nicht dazu verpflichtet sein beschädigtes Fahrzeug zu verkaufen. Man hat auch die Möglichkeit sich lediglich die Differenz der beiden Beträge von der regulierenden Versicherung ausbezahlen zu lassen. Die Gebote sind aber für den Käufer bindend und müssen bei einem Verkauf eingehalten werden.

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