Totalschaden

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Dabei unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Arten. Je nach Fahrzeug und Umfang des Schadens kann entweder ein echter, ein wirtschaftlicher oder ein technischer Totalschaden vorliegen. In seltenen Fällen kann es auch zu einem unechten Totalschaden kommen. Um die Schadenklasse festlegen zu können muss nach einem Unfall ein KFZ Gutachten erstellt werden.

Welche unterschiedlichen Totalschadenarten gibt es?

Die Schadenart ist abhängig von vielen Werten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung vom KFZ Gutachter ermittelt werden. Wichtig sind die Höhe der Reparaturkosten, eine eventuell anfallende Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert. Anhand dieser kann die Schadenklasse bestimmt und einer entsprechenden Schadenart zugeordnet werden. Sind die Reparaturkosten zuzüglich einem eventuellen Minderwert höher als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich um einen echten Totalschaden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden hingegen liegt vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich einem eventuellen Minderwert höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Von einem technischen Totalschaden ist dagegen die Rede, wenn eine Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist. In seltenen Fällen kann es auch zu einem unechten Totalschaden kommen. Davon ist die Rede, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann.

Wie läuft in diesem Fall die Schadenregulierung ab?

Bei der Abrechnung bekommt der Geschädigte die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeuges erstattet. Wichtig für die Berechnung der gezahlten Summe sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Autos nach dem Unfall beziehungsweise unmittelbar vor dem Schadenereignis. Ist das Auto maximal vier Wochen alt und ist höchstens 1.000 Kilometer gelaufen dann bekommt der Geschädigte den vollen Kaufpreis von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet. Die eigene Vollkaskoversicherung zahlt den Neupreis bei einem Totalschaden je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach der Erstzulassung.

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