Wieder­beschaffungs­dauer bei

der Ersatz­beschaffung

Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, die benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug nach einem Unfall oder Totalschaden zu finden und anzuschaffen. Sie beginnt in der Regel mit dem Schadenereignis und endet, sobald der Geschädigte ein Fahrzeug in vergleichbarem Zustand nutzen kann. Die Dauer ist wichtig, weil sie direkten Einfluss auf den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug hat.

Diese Faktoren beeinflussen die Wiederbeschaffungs­dauer

Die Zeit, die für die Wiederbeschaffung benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Modell, die Ausstattung und der Marktwert des Fahrzeugs sowie die Verfügbarkeit auf dem regionalen oder überregionalen Gebrauchtwagenmarkt. Besonders seltene oder ältere Fahrzeuge können eine längere Wiederbeschaffungsdauer verursachen. Auch die Saison, etwa die Urlaubszeit, kann die Suche nach einem passenden Fahrzeug verlängern.

Relevanz für die Schadenregulierung

Während der Wiederbeschaffungsdauer kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug nicht nutzen, was oft zu Nutzungsausfällen führt. Versicherungen berücksichtigen diese Dauer bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung oder der Bereitstellung von Mietwagen. Eine realistische und nachvollziehbare Schätzung der Wiederbeschaffungsdauer ist daher essentiell für eine faire Schadenregulierung.

Wiederbeschaffungs­dauer wird im Gutachten ausgewiesen

Ein erfahrener KFZ Sachverständiger ermittelt im Rahmen des Gutachtens eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer, indem er den regionalen Markt analysiert und die Verfügbarkeit vergleichbarer Fahrzeuge bewertet. Seine Einschätzung dient als Grundlage für die Verhandlungen mit der Versicherung und hilft, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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