In der Europäischen Union sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unter dem Begriff Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. Diese umfasst in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil I, den sogenannten Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch bekannt als Fahrzeugbrief. Sie enthält wesentliche Informationen über ein Fahrzeug und dient als Nachweis für dessen Eigentümerschaft und Zulassung.
Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen. Der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Der Fahrzeugschein enthält Informationen über den Halter und das Fahrzeug. Zu den Fahrzeugdaten gehören unter anderem Angaben zur Erstzulassung, der Fahrzeugidentifikationsnummer, dem Modell und den technischen Daten. Der Fahrzeugbrief dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Eintragungen wie Halterwechsel oder Sicherungsrechte.
Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei muss lediglich der Fahrzeugschein vorgelegt werden, um die Zulassung und die Identität des Fahrzeughalters nachzuweisen. Der Fahrzeugbrief sollte nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Zulassungsbescheinigung sollte umgehend gehandelt werden. Bei der zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle muss eine Ersatzausstellung beantragt werden. In der Regel sind dafür bestimmte Unterlagen und Gebühren erforderlich. Es ist wichtig, den Verlust oder die Beschädigung der Zulassungsbescheinigung umgehend zu melden, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern.
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